Lexipedia

Markwalder Christa · Nationalrat · 2011-03-08

Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-03-08

Wortprotokoll

In Artikel 21 wird neu die Zusammenarbeit der mit dem Vollzug dieses Gesetzes betrauten Bundesbehörden mit ausländischen Aufsichtsbehörden sowie mit internationalen Organisationen und Gremien geregelt. Da sich im Zuge der Globalisierung und aufgrund der modernen Informationstechnologien grenzüberschreitende Sachverhalte häufen, ist diesem Revisionsaspekt des UWG gebührend Aufmerksamkeit zu schenken. [PAGE 232]

Ausländische Aufsichtsbehörden im Kontext des UWG überwachen die Lauterkeit des Wettbewerbs oder nehmen Konsumentenschutzaufgaben wahr. Unter internationalen Gremien sind ausschliesslich solche zu verstehen, deren Mitglieder Staaten sind, wie beispielsweise das "International Consumer Protection and Enforcement Network", das Marktüberwachungsbehörden von 37 Staaten umfasst, die vor allem der OECD und der EU angehören. Ebenfalls zu erwähnen ist das "Contact Network of Spam Enforcement Authorities" der EU, bei dem die Schweiz ebenfalls mitmacht.

Voraussetzung für die Zusammenarbeit ist, dass diese "zur Bekämpfung unlauteren Geschäftsgebarens erforderlich ist" und dass "die ausländischen Behörden, internationalen Organisationen oder Gremien an das Amtsgeheimnis gebunden sind oder einer entsprechenden Verschwiegenheitspflicht unterliegen". Hingegen bleibt der gesamte Individualschutz, den das UWG den Marktteilnehmern gewährt, von der internationalen Zusammenarbeit im Rahmen dieser Bestimmung ausgeschlossen. Bei diesbezüglichen Streitigkeiten kommen allenfalls mit den entsprechenden Staaten bestehende Rechtshilfeabkommen in Zivil- oder Strafsachen zur Anwendung.

Artikel 22 regelt im Einklang mit der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung die Bekanntgabe von Daten ins Ausland. Diese bezieht sich auf den Vollzug des UWG und fordert in aller Regel Gegenrecht. Die Leistung der Rechtshilfe richtet sich im Übrigen nach den für die Rechtshilfe massgebenden Normen.

Im Namen der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie, den Streichungsantrag der Minderheit Schwander abzulehnen. Die Kommission hat mit 16 zu 7 Stimmen entschieden.