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Dormann Rosmarie · Nationalrat · 2001-05-07

Dormann Rosmarie · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-05-07

Wortprotokoll

Im Gesetz machen wir keinen Unterschied zwischen den Rentnern und den jungen Arbeitnehmern. Für alle gilt das Kleinsteinkommen von 2000 Franken. Durch die Streichung des Freibetrages ist für die Rentnerinnen und Rentner jedoch neu, dass der Betrag, den sie nach der Erreichung des Rentenalters noch verdienen, rentenbildend ist, falls sie noch keine Maximalrente haben. Das war bis anhin nicht der Fall. Sie mussten bloss bezahlen, ein Teil ihres Einkommens war allerdings von diesen Zahlungen befreit. Sie hatten jedoch keine Chance mehr, ihre Rente aufzubessern. Neu haben sie diese Möglichkeit. Die Möglichkeit des Missbrauchs ist bei jungen und alten Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen genau die gleiche. Deshalb müssen wir eben für einen kleinen Betrag votieren.