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Allemann Evi · Nationalrat · 2011-03-09

Allemann Evi · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-03-09

Wortprotokoll

Ich erlaube mir, zu den drei Minderheitsanträgen zu den Artikeln 25a und 27a zu sprechen; es geht argumentativ praktisch um das Gleiche, deshalb scheint es mir der Effizienz halber gut, wenn ich das zusammenfasse.

Die SP-Fraktion unterstützt das Bestreben, dem verbreiteten Missbrauch der Erwerbsersatzordnung über den Zivilschutz einen Riegel vorzuschieben. Das Missbrauchspotenzial - wir haben es von meinen beiden Vorrednerinnen gehört - ist gross, weil nicht der bezahlt, der den Einsatz anordnet. Dies führt zu falschen Anreizen, die das ganze System korrumpieren. Wer ohne Kostenfolge aufbieten kann, ist einer starken Versuchung ausgesetzt, dies auch zu tun, wenn es nicht zwingend erforderlich ist. Ergebnis ist der vielfach beobachtbare Leerlauf im Zivilschutz und dessen teilweise notorischer Missbrauch für im Grunde überflüssige Einsätze. Nun, das ist erkannt worden, und es werden Lösungsvorschläge gemacht. Was aber schlagen Bundesrat und Kommissionsmehrheit vor, um dieser Problematik zu begegnen? Einerseits wird in Artikel 25a eine zeitliche Begrenzung der jährlichen Dauer der Schutzdienstleistungen auf 40 Tage vorgeschlagen, andererseits wird in Artikel 27a die Begrenzung der besonders missbrauchsanfälligen Einsätze zugunsten der Gemeinschaft auf höchstens drei Wochen pro Jahr vorgesehen.

Diese Vorschläge gehen uns zu wenig weit. Für die SP-Fraktion ist klar: In einem ersten Schritt muss die jährliche Dauer der Schutzdienstleistungen auf höchstens 20 Tage begrenzt werden, weshalb wir bei Artikel 25a den Antrag der Minderheit unterstützen. Die sogenannten Einsätze zugunsten der Gemeinschaft sind an und für sich problematisch. Will man dennoch an ihnen festhalten, wie das nun vorgeschlagen wird, muss man eine kürzere maximale Einsatzdauer wählen, nicht drei Wochen. Wir beantragen, hierfür die Dauer von zwei Wochen ins Gesetz aufzunehmen.

Grundsätzlich jedoch ist die SP-Fraktion der Ansicht, dass das Verbundsystem Bevölkerungsschutz grundlegend neu [PAGE 275] organisiert und geordnet werden muss, dies mit dem Ziel, die Schutzdienstpflicht ganz fallenzulassen und durch differenziert ausgestaltete Formen der Freiwilligkeit zu ersetzen.

Die Einsätze zugunsten der Gemeinschaft sind besonders missbrauchsanfällig und sind unseres Erachtens nicht oder nur schwer mit dem Zwangsarbeitsverbot vereinbar. Wie dem auch sei, wir gucken jedenfalls gespannt in die Zukunft. Es wird ja ein Bericht zum Bevölkerungsschutz publiziert, wie dies Herr Bundesrat Maurer in seinem Eintretensvotum bereits angekündigt hat. Wir sind gespannt zu erfahren, welche Erkenntnisse dieser Bericht bringen wird und welche Vorschläge für eine weitere und hoffentlich weiter gehende Reform uns gemacht werden.

Die SP-Fraktion unterstützt aus diesen Gründen den Minderheitsantrag zu Artikel 25a und beide Minderheitsanträge zu Artikel 27a.