Hess Hans · Ständerat · 1999-12-14
Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 1999-12-14
Wortprotokoll
Ich erlaube mir, auf die Sitzung der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates vom 23. Oktober 1998 zurückzukommen, in der das Spielbankengesetz zuhanden des Rates verabschiedet wurde. Anlässlich dieser Sitzung wollte ich betreffend die Übergangsbestimmungen noch folgenden zusätzlichen Antrag einbringen: "Den Gesuchstellern, denen die Kantonsregierungen vor dem 1. Januar 1998 die Bewilligung zum Betrieb des Boulespiels erteilt haben, kann der Bundesrat eine provisorische Konzession B zum Betrieb des Boulespieles und von maximal 200 Geschicklichkeitsspielautomaten nach Artikel 60bis Absatz 1 erteilen. Aus einer solchen Konzession können keinerlei wohlerworbenen Rechte abgeleitet werden." Aufgrund der Zusicherung von Herrn Bundesrat Koller, dass die Gesuche der Orte, die ich mit meinem Antrag schützen wollte, prioritär behandelt würden und eine gute Chance hätten, auf den 1. Januar 2000 bewilligt zu werden, habe ich dann meinen Antrag zurückgezogen, insbesondere auch, um das Verfahren nicht noch weiter zu verzögern. Am 1. Dezember 1998 hat Herr Bundesrat Koller anlässlich der Wintersession 1998 im Ständerat nochmals erklärt: "Wir werden alles unternehmen - wenn Sie das Gesetz in dieser Session verabschieden -, um ein möglichst rasches Inkrafttreten zu gewährleisten und eine möglichst speditive Behandlung sicherzustellen, vor allem auch von Gesuchen für Casinos, für die bereits Investitionen getätigt worden sind." (AB 1998 S 1172) Diese Aussagen haben mich bewogen, auf keinerlei zusätzliche Anträge einzugehen. Aufgrund dieser Zusage von Herrn Bundesrat Koller bitte ich nun Frau Bundesrätin Metzler wirklich, die Gesuche jener Orte, die aufgrund einer kantonalen Bewilligung Investitionen getätigt haben, prioritär zu behandeln und selbstverständlich auch zu bewilligen. Die Investoren dieser Betriebe haben aufgrund behördlicher Zusicherungen gehandelt und haben heute Mühe einzusehen, weshalb sie nicht schon längst ihre Spielbanken eröffnen und auch betreiben dürfen.