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Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · 2001-05-07

Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-05-07

Wortprotokoll

Wie mein Vorredner möchte ich Ihnen empfehlen, beim Mittelweg der Mehrheit der Kommission zu bleiben.

Die Grundproblematik, die sich hier stellt, ist die der Mehrfachbeschäftigungen. Es ist zwar sympathisch, jemandem einen Freibetrag von 4000 Franken zu geben, aber Sie müssen wissen, dass bei der AHV im heutigen Abrechnungsverfahren in jeder Ausgleichskasse die 4000 Franken separat verrechnet werden. Es gibt dann bestimmt wieder Schlaumeier, die während einem Jahr fünf Beschäftigungen haben, dabei auf 20 000 Franken Lohn kommen und nirgends eine Prämie bezahlen. Es ist völlig legal, wenn das bei unterschiedlichen Ausgleichskassen abgewickelt wird. Das sind dann jene Leute, die im Rentenalter Beitragslücken haben und dem Staat zur Last fallen, indem sie Ergänzungsleistungen beantragen und von der Allgemeinheit ausgehalten werden müssen.

Die Kommission hat das Problem sehr einlässlich studiert. Sie hat dem Bundesrat den Auftrag gegeben, auf dem Verordnungsweg insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren einzuführen. Wir durften mit Befriedigung feststellen, dass die Verwaltung in diesem Bereich bereits Vorschläge entwickelt hat und in Zusammenarbeit mit dem Seco daran ist, diese Vorschläge umzusetzen. Das Gesetz wird dann weiter hinten eine entsprechende Auflage statuieren.

In diesem Zusammenhang bitte ich Sie zu beachten, dass die Mehrheit der Kommission bereits eine Verbesserung vorgeschlagen hat. Es sind jetzt nicht mehr 1000 Franken, die freigestellt sind, sondern es ist die Leistung einer maximalen einfachen Altersrente; das sind zurzeit 2070 Franken.

Ich bitte Sie, im Sinne des Kompromisses, aber auch damit keine Leistungsausfälle entstehen, diesen Mittelweg mit uns zu gehen. Es wurde noch nie beziffert, wie hoch denn die Einnahmenausfälle wären, wenn Sie dem Antrag der Minderheit zustimmen würden. Es ist klar, dass diese höheren Freibeträge viel Geld kosten würden, weil sie bei Mehrfachbeschäftigungen immer wieder von neuem abgezogen werden könnten.