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Leuthard Doris · Bundesrat · 2011-03-14

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2011-03-14

Wortprotokoll

Der Must-Carry-Regel unterliegen die wichtigsten SRG-Programme, die konzessionierten lokalen Radio- und Fernsehprogramme in ihren Versorgungsgebieten und die vom Bundesrat bezeichneten ausländischen Fernsehprogramme. Die Must-Carry-Programme müssen von allen Fernmeldedienstanbietern, welche Radio- und Fernsehprogramme über Leitungen anbieten, verbreitet werden. Diese Pflicht gilt somit nicht nur für die Kabelnetzbetreiber, sondern auch für Internetfernsehanbieter wie Swisscom TV, Wilmaa oder Zattoo. Ob diese Fernmeldedienstanbieter die erwähnten Programme analog und digital oder nur digital verbreiten müssen, hängt vom Angebot ab. Es können grundsätzlich zwei Fälle unterschieden werden:

1. Der Anbieter verbreitet in seinem Netz ausschliesslich digital: Wer nur ein digitales Angebot macht, kann und soll nicht zur Einführung eines analogen Angebotes verpflichtet werden. Die Swisscom mit Swisscom TV, Wilmaa und Zattoo verbreiten ausschliesslich digital, weshalb die Must-Carry-Verpflichtung nur digital erfüllt werden muss.

2. Der Anbieter verbreitet digital und analog: Wer seinen Kundinnen und Kunden Radio- und Fernsehprogramme analog und digital anbietet, muss die Must-Carry-Verpflichtung bei beiden Angeboten erfüllen. Die ausschliesslich digitale Verbreitung reicht für die Erfüllung der Must-Carry-Verpflichtung nicht aus. Obschon die Digitalisierung in der Schweiz rasch voranschreitet, sieht eine Mehrheit der Schweizer Haushalte immer noch analog fern. Deshalb muss die Must-Carry-Verpflichtung, falls die Fernmeldedienstanbieter über ein analoges Angebot verfügen, bis auf Weiteres auch analog erfüllt werden.

Die Must-Carry-Programme wurden vom Bundesrat zahlenmässig beschränkt. Zudem steht bei der digitalen Verbreitung viel mehr Kapazität zur Verfügung als im analogen Bereich. Es ist daher für die Anbieter von Radio- und Fernsehprogrammen ohne Weiteres zumutbar, die Must-Carry-Programme nicht nur analog, sondern bei einem entsprechenden Angebot auch digital zu verbreiten.

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