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Hutter Markus · Nationalrat · 2011-03-14

Hutter Markus · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-03-14

Wortprotokoll

Bei Artikel 31c Absatz 1 geht es der Minderheit eben ganz grundsätzlich darum, auf Ausschreibungen im Bahnverkehr zu verzichten bzw. die Ausschreibungen auf die Strasse zu beschränken. Es soll hier das Prinzip des Wettbewerbes also auf die Strasse beschränkt sein. Herr Kollege Hämmerle hat gesagt, die Schiene sei eben eine Infrastruktur. Es ist der Mehrheit schon etwas schleierhaft, weshalb die Strasse nicht dasselbe sein soll. Übrigens: Mehr als 50 Prozent des öffentlichen Verkehrs erfolgen auf der Strasse. Die Strasse ist auch eine Infrastruktur, die sich mehrere teilen müssen.

Es geht der Mehrheit der Kommission wie auch dem Bundesrat um ein Signal für den Wettbewerb, um ein Bekenntnis zum Grundsatz, dass eben auch im Bahnbereich, auch auf der Schiene, ein wettbewerbliches Modell anzustreben ist. [PAGE 383] Die Mehrheit will dort Wettbewerb eben nicht von vornherein kategorisch ausschliessen. Denn es geht hier um nichts weniger als um unsere Konsumentinnen und Konsumenten, um unsere Bürgerinnen und Bürger. Herr Kollege Binder hat sehr treffend das Beispiel der Mittelthurgaubahn erwähnt, wo eben gerade eine Wettbewerbssituation klar zu besseren Verhältnissen geführt hat. Es muss hier gesagt sein, dass die Schiene, wenn wir sie hier jetzt künstlich schützen, in den nächsten fünfzehn Jahren nichts tun wird und wir dann vor grossen Problemen stehen werden. Hier geht es wirklich um das Kernstück der ganzen Vorlage. Wenn wir Effizienzverbesserungen im öffentlichen Verkehr wollen - und zwar sowohl auf der Strasse als auch auf der Schiene -, dann müssen wir hier der Mehrheit und dem Bundesrat zustimmen. Ihre Kommission hat dem Bundesrat mit 14 zu 12 Stimmen zugestimmt.

Bei Artikel 32 Absatz 5 geht es um die Konzeption des Ausschreibungsverfahrens. Sollen die Ausschreibungen fakultativ sein, wie es die Minderheit will, oder soll es eben eine Ausschreibungspflicht geben, wie es Bundesrat und Mehrheit vorschlagen? Der Minderheitsantrag ist, ich sage es nochmals, konsumentenfeindlich. Er ist allenfalls auch nicht mit den EU-Bestrebungen nach Wettbewerb und Öffnung kompatibel. Vor allem aber: Er ist nicht sinnvoll. Diese Lösung würde ein völlig falsches Signal aussenden.

Ich bitte Sie deshalb, dem Mehrheitsantrag zuzustimmen. Die Kommission hat mit 15 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden.

Zum letzten Punkt, zum Antrag der Minderheit Lachenmeier bei Artikel 32 Absatz 5: Hierzu muss man sagen, dass dieser Antrag rein protektionistisch ist und allzu weitgehende Einschränkungen nach sich ziehen würde, weshalb wir Ihnen - die Kommission entschied mit 17 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen - empfehlen, diesen Minderheitsantrag ebenfalls abzulehnen.