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Teuscher Franziska · Nationalrat · 2001-05-07

Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2001-05-07

Wortprotokoll

Während in den Chefetagen immer skandalöser abkassiert wird, wird der Sozialstaat demontiert. Bereits in der Krise der Neunzigerjahre hat eine gewaltige Umverteilung von unten nach oben stattgefunden, und damit soll nun frisch und fröhlich weitergefahren werden: Den Gutverdienenden und den Eigenheimbesitzern gewährt man grosszügige Steuergeschenke; Kapitalgewinne bleiben steuerfrei; und die Vermieter bekommen neue Möglichkeiten, sich an den Mieterinnen und Mietern gesundzustossen.

Herr Widrig hat vorhin gesagt, er und die CVP-Fraktion möchten konstruktive Arbeit leisten. Hier hätte ich einen konstruktiven Vorschlag an die bürgerliche Seite: Werfen Sie die Idee der Steuergeschenke über Bord, dann haben wir genug Geld für einen guten Sozialstaat! Im Moment bleibt nämlich für die AHV fast nichts übrig.

Deshalb greift man zu einer bewährten Sanierungsmethode: Die Frauen sollen einmal mehr bezahlen, denn in den Augen der Sozialabbauer und der Verteiler von Steuergeschenken haben die Frauen in der AHV Privilegien, die in einem modernen Sozialstaat völlig antiquiert seien. Beim Rentenalter und bei der Witwenrente sind die Frauen doch tatsächlich besser gestellt als die Männer! Das ist für die Sozialabbauer unerhört, und das muss in der 11. AHV-Revision schleunigst korrigiert werden.

Zuerst zum Rentenalter: Bereits in der 10. AHV-Revision ist das Rentenalter der Frauen um zwei Jahre heraufgesetzt worden. Diese Erhöhung ist uns Frauen mit dem Splitting und der Betreuungsgutschrift schmackhaft gemacht worden. In der 11. AHV-Revision sollen die Frauen nur noch bezahlen, ohne eine Gegenleistung zu bekommen: Das Rentenalter der Frauen soll unter dem Vorwand der Gleichstellung mit den Männern auf 65 Jahre erhöht werden.

Wenn die Gleichstellung dem Mann etwas bringt, dann ist die Mehrheit gerne bereit, sie so rasch wie möglich voranzutreiben. Umgekehrt können wir Frauen wohl noch ein paar Jahrhunderte warten, bis wir endlich gleiche Löhne für gleichwertige Arbeit erhalten oder bis sich die Männer auch gleichberechtigt an der Betreuungsarbeit beteiligen. Es wäre auch aus gleichstellungspolitischer Sicht immer noch die [PAGE 395] beste Lösung, wenn Frauen und Männer ab 62 Jahren mit voller Rente in Pension gehen könnten, wenn sie dies wollen.

Ziel der 11. AHV-Revision ist es, das flexible Rentenalter einzuführen. Den einen grossen Teil dieser Flexibilisierung sollen also alle Frauen mit der Erhöhung des Rentenalters bezahlen. Und den andern grossen Teil? Hier werden die Frauen ein zweites Mal zur Kasse gebeten. Diesmal sind es die Witwen. Zwar setzt die Kommissionsmehrheit bei den Witwenrenten nicht zum selben Kahlschlag an wie der Bundesrat; aber indem die Kommissionsmehrheit die Hälfte der Witwenrente abschaffen will, werden die Witwen auch von ihr kräftig zur Kasse gebeten. Davon wären vor allem diejenigen Frauen betroffen, die ihre Kinder zur Welt brachten, bevor sie 28-jährig waren. Dies sind in erster Linie Frauen aus wenig begüterten Familien und mit einer eher schlechten Ausbildung. Denn Frauen mit guter und tendenziell längerer Ausbildung bekommen ihre Kinder häufig erst später.

Aber damit nicht genug: Diese weniger privilegierten Frauen haben häufig einen Ehemann, der eine körperlich anstrengende und eher schlecht bezahlte Arbeit verrichtet und dadurch ein erhöhtes Risiko hat, das ordentliche Rentenalter gar nicht mehr zu erleben. Dies hat letztes Jahr eine Genfer Studie gezeigt. Nicht einmal 60 Prozent der Bauarbeiter erreichen das Pensionsalter lebend oder ohne Invalidität. Damit ist eine Frau, die in jungen Jahren Mutter wurde und deren Ehemann körperlich schwer arbeitet und daher ein höheres Risiko hat, das Rentenalter gar nicht zu erreichen, doppelt gestraft. Stirbt ihr Ehemann, so hat sie kaum Ersparnisse, bekommt keine Witwenrente und muss mit ihrer heute schlechten Ausbildung wieder eine Erwerbsarbeit suchen. Auch wenn die Wirtschaft jetzt grundsätzlich wieder boomt - auf ältere Frauen mit schlechter Ausbildung und längeren Unterbrüchen in der Erwerbstätigkeit wartet auf dem Arbeitsmarkt niemand. Diese Frauen müssen dann mit Arbeit auf Abruf und miserablen Löhnen Vorlieb nehmen; ihnen nützt auch das flexible Rentenalter, welches uns als Errungenschaft der 11. AHV-Revision verkauft wird, herzlich wenig.

Mit den viel zu hohen lebenslänglichen Rentenkürzungen wird die Frühpensionierung für Frauen und Männer mit kleinen Einkommen unerschwinglich. Es ist beschämend, was die reiche Schweiz den Frauen und Leuten mit kleinen und mittleren Einkommen in der 11. AHV-Revision zumuten will.

Hier muss der Nationalrat noch kräftig nachbessern, damit die Grünen dieser Revision zustimmen können.