Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-03-14
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-03-14
Wortprotokoll
Es bestehen keine statistischen Grundlagen, sondern nur grobe Schätzungen. Für eine Berechnung des maximalen Steuerausfallrisikos muss, da das Ausschüttungsverhalten von Gesellschaften nicht vorausgesagt werden kann, mit Annahmen operiert werden. Bei einer längerfristigen Betrachtung rechnet der Bundesrat mit einem jährlichen Minderertrag von 200 bis 300 Millionen Franken bei der Verrechnungssteuer und einem gleichen Minderertrag bei den Einkommenssteuern von Bund, Kantonen und Gemeinden, also insgesamt.
Bei der Verrechnungssteuer im Jahre 2011 ergibt sich ein einmaliger Minderertrag von schätzungsweise 1,2 Milliarden Franken, der sich im Laufe der Jahre erholen wird. Dieser Effekt ist auf die zeitliche Verschiebung zwischen der Ablieferung und der sich daraus ergebenden Verminderung bei der Rückerstattung der Verrechnungssteuer zurückzuführen. Das Kapitaleinlageprinzip ist steuersystematisch gesehen richtig. Sie haben das hier im Parlament in den Jahren 2006 und 2007 intensiv diskutiert. Der Bundesrat hat damals darauf hingewiesen, dass die neue Regelung zu Mindereinnahmen führe; diese wurden jedoch nicht quantifiziert.
Die neue Datenlage erlaubt nun eine Schätzung der Mindereinnahmen. Der Bundesrat hat die Lage analysiert. Auf ein Gesetz, das erst vor Kurzem beschlossen wurde - in diesem Fall eines, das in der Volksabstimmung vom Februar 2008 angenommen worden und mit Bezug auf das Kapitaleinlageprinzip seit 1. Januar 2011 in Kraft ist -, sollte nur in gravierenden Ausnahmefällen zurückgekommen werden, nämlich in erster Linie dann, wenn ein eigentlicher Fehlentscheid des Gesetzgebers vorliegt, der unverantwortbare Folgen mit sich bringt. Dies ist nach Auffassung des Bundesrates hier nicht der Fall. Gestützt auf das Ergebnis der Vernehmlassung und die Botschaft des Bundesrates hat das Parlament einer sehr [PAGE 350] langen Rückwirkungsfrist zugestimmt. Dass dieser Entscheid nun, da sich die finanziellen Auswirkungen abschätzen lassen, infrage gestellt wird, ist nachvollziehbar. Der Bundesrat hält aber dafür, dass auf diesen Entscheid nicht zurückgekommen werden sollte. Es geht insbesondere auch darum, dass unsere Rechtsordnung berechenbar bleibt. Das Vertrauen in die Verlässlichkeit unserer Gesetzgebung ist ein wichtiges Gut. Würden wir jetzt auf die Unternehmenssteuerreform II zurückkommen, würden wir mit Blick auf den Standort Schweiz ein problematisches Signal aussenden.