Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-03-14
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-03-14
Wortprotokoll
Einige der von der Schweiz in den letzten beiden Jahren unterzeichneten Abkommen - z. B. mit den USA oder mit Deutschland - entsprechen dem international anerkannten Amtshilfestandard in Steuersachen. Sie enthalten eine Bestimmung, gemäss der die Anforderungen an ein Amtshilfegesuch so auszulegen sind, dass sie einen wirksamen Informationsaustausch nicht behindern. Diese Bestimmung erlaubt es, statt der Angabe des Namens und der Adresse des Steuerpflichtigen und des Informationsinhabers auch andere Angaben zur Identifikation beizubringen. Andere von der Schweiz unterzeichnete Abkommen - z. B. die Abkommen mit Dänemark und Norwegen - enthalten keine solche Bestimmung. Gemäss diesen darf ein Steuerpflichtiger ausschliesslich durch die Angabe des Namens und der Adresse identifiziert werden. Diese Abkommen entsprechen dem international anerkannten Fortentwicklungsstandard nicht vollumfänglich und müssen angepasst werden. Einigen dieser Abkommen hat die Bundesversammlung am 18. Juni 2010 bereits zugestimmt. Andere sind unterzeichnet und befinden sich im Moment in der parlamentarischen Beratung. Die Anpassung betrifft einen beschränkten Sachbereich. Deshalb können die hierfür nötigen Gespräche mit den anderen betroffenen Staaten kaum als Neuverhandlungen der Abkommen bezeichnet werden. Die geplante Anpassung wird der Bundesversammlung vorgelegt.