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Zuppiger Bruno · Nationalrat · 2011-03-15

Zuppiger Bruno · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-03-15

Wortprotokoll

Mit diesem Vorstoss möchten wir etwas Regulierung abschaffen respektive die Regulierung verringern. Wir möchten eine einheitliche Regelung für das Taxigewerbe: nicht mehr Kontrollen, sondern eine Verbesserung der Qualität.

Worum geht es? Es geht bei dieser Motion darum, dass der Bundesrat beauftragt wird, die Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Führer von leichten Personentransportfahrzeugen und schweren Personenwagen, die sogenannte ARV 2, aufzuheben und gleichzeitig den gewerbsmässigen Personentransport mit diesen Fahrzeugen einer Zulassungsbewilligung zu unterstellen. Damit sollen für alle im Taxigewerbe tätigen Personen und Unternehmen die gleichen Bedingungen gelten und gleich lange Spiesse geschaffen werden.

Heute kann nämlich im Prinzip jedermann mit seinem Privatauto und einer minimalen technischen Ausrüstung Taxidienste anbieten. Dies hat zu einem regelrechten Wildwuchs im Gewerbe geführt. Auch die Zahl der wilden Taxidienste oder Einzelfahrer, die ohne jede Ausrüstung und Bewilligung Fahrdienste anbieten, nimmt zu. Die vielen kantonalen und regionalen Reglemente zum Taxigewerbe verzerren den [PAGE 407] Wettbewerb und bewirken damit eigentlich das Gegenteil von dem, was man einmal wollte. Dieser Zustand ist unhaltbar und nur mit einer obligatorischen Berufszulassung zu beheben. Wenn die Anforderungen an Taxiunternehmen steigen, wird nämlich die gesamte Branche aufgewertet. In der Folge kann dann die ARV 2 aufgehoben werden. Dies führt zu einem grossen Administrativabbau sowohl beim Bund als auch bei den Kantonen und vor allem auch bei den Taxiunternehmen. Kosteneinsparungen, auch Marktliberalisierung, Marktöffnung und Marktbereinigung im Sinne des Binnenmarktgesetzes wären weitere Verbesserungen. Durch die Aufhebung der ARV 2 werden die Kontrollorgane entlastet. Im Vollzug hat sich gezeigt, dass sich die kantonalen Kontrollbehörden primär auf die Überwachung der Betriebe mit schweren Motorfahrzeugen konzentrieren. Dies hat der Bundesrat erkannt und die ARV-2-Kontrollen nicht in die Strassenverkehrskontrollverordnung aufgenommen. Die ARV 2 fristet daher ein Schattendasein.

Wir sind der Meinung, dass wir die ARV 2 aufheben können, ohne dass die Verkehrssicherheit tangiert wird. Wir haben damit eine Verbesserung der Qualität, einheitliche Regelungen und gleich lange Spiesse im ganzen Gewerbe; die Ausführung kann bei den Kantonen belassen werden.

Ich danke Ihnen, wenn Sie diese Motion unterstützen.