Killer Hans · Nationalrat · 2011-03-15
Killer Hans · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-03-15
Wortprotokoll
Einen Wasserkreislauf zu haben, der keine Langzeitschäden im Trinkwasser hinterlässt, ist für uns Menschen von existenzieller Bedeutung. Nicht nur in unserem Land wird das Brauchwasser seit einigen Jahren mit zunehmend nur schwer zu entfernenden Stoffen belastet.
Obwohl wir in der Schweiz eine sehr gute und bewährte Abwasserreinigung haben und mit massiven Investitionen in den Sechziger- und Siebzigerjahren des letzten Jahrhunderts grosse Anstrengungen in Bezug auf die Abwasserreinigung unternommen haben, nehmen die Belastungen der Gewässer wieder zu, und zwar nicht durch organische Stoffe, sondern in zunehmendem Masse durch chemische Stoffe aus der Chemie und Medizin. Für diese neue Art der Abwasserverunreinigung genügen die herkömmlichen, mechanischen und biologischen Reinigungsstufen der Kläranlagen nicht mehr. Es werden aufwendige Neuinstallationen nötig, welche mit mikrobiologischen Verfahren oder mit chemischen Stufen arbeiten und welche in der Realisierung und im Betrieb relativ teuer sind. Auch die Auswirkungen der sogenannten Nanotechnologie, die bei Textilien und Baustoffen zum Einsatz kommt, stellen für die Abwasserreinigung eine neue Dimension dar, und die Folgen für die Wasserqualität sind noch nicht ganz absehbar. Wie durchgängig sind solche Nanopartikel, wie sind sie zu eliminieren, ist deren Anwendung nicht eine Gefahr für die Qualität unseres Trinkwassers in der Zukunft? Jedenfalls ist die Reinigung der Abwässer aus all diesen Bereichen eine Herausforderung und ein kostenintensives Problem. So weit sind wir als Minderheit bei dieser Motion durchaus einverstanden; es sind Lösungen zu suchen.
Der Ständerat hat in der letzten Herbstsession die Motion seiner UREK ohne grosse Diskussion angenommen. Wir sprechen in dieser Sache vom Ausbau von etwa 100 der insgesamt rund 700 schweizerischen Abwasserreinigungsanlagen. Dabei würden Kosten von geschätzt 1,2 Milliarden Franken verursacht. Für diese Kosten von folglich im Durchschnitt etwa 12 Millionen Franken pro betroffene Anlage sind Finanzierungen zu suchen und zu finden.
Diee Minderheit ist klar der Meinung, dass es nicht angebracht ist, die Ausarbeitung gesetzlicher Grundlagen für eine verursachergerechte Behandlung anzugehen, bevor nicht die zu eliminierenden Substanzen definiert und dazu Grenzwerte europaweit festgelegt sind. Der Wasserkreislauf, der von unseren Alpen bis ins Meer reicht, soll in Kontrolle gehalten werden. Dafür setzen wir uns klar ein. Aber es müssen vor irgendwelchen gesetzgeberischen Massnahmen die marktgängigen Reinigungsverfahren und Indikatorsubstanzen in der ganzen Wasserkreislaufkette, also auch in den flussabwärts liegenden Staaten, definiert sein. Die Minderheit möchte diese Motion sistieren, bis solche Definitionen auf europäischer Ebene gemacht sind.
Wir bitten Sie demzufolge, die Motion zum heutigen Zeitpunkt abzulehnen.