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Amstutz Adrian · Nationalrat · 2011-03-15

Amstutz Adrian · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-03-15

Wortprotokoll

Die UREK des Nationalrates hat an ihrer Sitzung vom 23. August 2010 die von den Kantonen Bern und Freiburg eingereichten Standesinitiativen vorgeprüft. Der Ständerat hatte diesen an seiner Sitzung vom 2. Juni 2010 keine Folge gegeben.

Die Standesinitiative Bern verlangt, die Begrenzung der kostendeckenden Einspeisevergütung für erneuerbare Energien sei aufzuheben und die Vergütungen für alle angemeldeten Projekte, welche die Rahmenbedingungen erfüllen, seien kostendeckend zu gestalten. Die Standesinitiative Freiburg verlangt, über das System der kostendeckenden Einspeisevergütung seien zusätzliche Mittel zur Deckung der Kosten von Fotovoltaikanlagen bereitzustellen.

Ihre Kommission beantragt mit 18 zu 8 Stimmen, den Standesinitiativen keine Folge zu geben. Je eine Minderheit beantragt, ihnen Folge zu geben.

In der Kleinen Kammer wurde darauf hingewiesen, dass im Parlament vor Kurzem eingehend über die Regelung der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) für erneuerbare Energien diskutiert worden war und dass beide Räte eine Revision des Energiegesetzes angenommen hatten, welche vorsieht, den Zuschlag zur Finanzierung der KEV, sprich Gesamtdeckel, ab 2013 auf maximal 0,9 Rappen pro Kilowattstunde zu erhöhen. In der Tat hat sich das Parlament in den letzten Monaten der Probleme im Zusammenhang mit der KEV-Regelung und mit der Warteliste, die nach der Erreichung des Gesamtdeckels für die seit 1. Februar 2009 angemeldeten Projekte erstellt worden war, angenommen. Mit entsprechenden Gesetzesänderungen wurde diesen Problemen Abhilfe geschaffen. Im Mittelpunkt der parlamentarischen Diskussionen standen dabei insbesondere die Erhöhung bzw. die Aufhebung des Gesamtdeckels und die von diesen Massnahmen erhofften Auswirkungen namentlich auf die Warteliste. Im Erstrat wurde festgehalten, dass die Anliegen der Standesinitiative in diesem Rahmen geprüft worden waren.

Ihre Kommission teilt die Ansicht des Ständerates, dass in den Monaten vor der Verabschiedung der Änderung des Energiegesetzes eingehend über die Aufhebung des Gesamtdeckels und über die Probleme im Zusammenhang mit der Warteliste für die seit 1. Februar 2009 angemeldeten Projekte diskutiert wurde. In ihren Augen besteht keine Notwendigkeit, erneut in eine Debatte einzusteigen, die vor Kurzem zuvor zu einer Gesetzesrevision geführt hat.

Aus diesen Gründen beantragt die Mehrheit der Kommission, den Standesinitiativen keine Folge zu geben.

Eine Kommissionsminderheit möchte der Berner Standesinitiative Folge geben, weil die jüngste Gesetzesrevision den Gesamtdeckel zwar an-, jedoch nicht, wie von der Berner Standesinitiative verlangt, aufgehoben habe. Auch der Freiburger Standesinitiative will eine Kommissionsminderheit Folge geben, weil die jüngste Gesetzesrevision durch die Anhebung des Gesamtdeckels zwar zusätzliche Mittel für die Fotovoltaik freimache, aber das Anliegen der Freiburger Initiative, die zusätzliche Mittel speziell für die Fotovoltaik fordert, solange die ungedeckten Kosten 40 Rappen pro Kilowattstunde übersteigen, nicht erfüllt sei.