Bischofberger Ivo · Ständerat · 2011-03-02
Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2011-03-02
Wortprotokoll
Nach all den auch in diesem Rat geführten Diskussionen beschränke ich mich auf lediglich drei Bemerkungen:
1. Mit dem Entscheid des Nationalrates vom vergangenen Dezember wurde eines klar dokumentiert: Die Streichung der Ausnahmebestimmung für den Versand- und Online-Handel ist im Rahmen einer Gesamtwürdigung der ursprünglichen parlamentarischen Initiative letztlich nichts anderes als konsequent. Denn wer zu einer Buchpreisbindung Ja sagt, kann nicht gleichzeitig Ausnahmeregelungen beschliessen, die die eigentlichen Ziele des Gesetzes untergraben und die Regelung damit insgesamt ad absurdum führen.
2. Bücher gehören nun einmal zu den häufig im Internet bestellten Produkten; darin sind wir uns hier in diesem Saal einig. Entsprechend würde durch die Annahme der von der Kommissionsmehrheit gewollten Bestimmung ein stark wachsendes Segment der ja gerade gewollten Regelung entzogen. Dies würde den Schweizer Buchhandel - und zwar nicht nur die grossen, sondern eben auch die kleinen Buchhandlungen in den Randregionen - eben gerade nicht stützen oder stärken, sondern im Gegenteil klar existenziell gefährden.
3. Wenn es wirklich so wäre, wie wir es jetzt verschiedentlich gehört haben, dass nämlich das ganze Buchpreisbindungsgesetz einer "L'art pour l'art"-Übung gleichkomme und dem direkt betroffenen Buchhandel nichts bringe, erstaunte es mich doch, dass es in anderen Ländern - Frankreich, Deutschland und Österreich, haben wir gehört - funktioniert, und zwar gemäss den Ausführungen in Ziffer 5 des Berichtes des Seco vom 16. Februar 2011 nicht zuletzt gerade darum, weil das Buchpreisbindungsgesetz privatrechtlich ausgestaltet ist. Für die Überwachung und die Einhaltung der Buchpreisbindung muss, wir haben es gehört, die Branche selbst besorgt sein. Dies ist den Betroffenen auch absolut bewusst. Sie haben zu diesem Zweck zivilrechtliche Klageansprüche. Die Zollverwaltung hat - und vor allem: braucht - diesbezüglich keine entsprechende Ermächtigung. Zudem ist es für mich eigentlich selbstredend, wenn sich die Direktbetroffenen dennoch oder gerade deswegen vehement für diese Vorlage einsetzen, aber eben ohne Ausnahmebestimmung zum Versand- und Online-Handel.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, bei Artikel 2 Absatz 2 zum Geltungsbereich der Minderheit zu folgen.