Frick Bruno · Ständerat · 2011-03-02
Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-03-02
Wortprotokoll
Als ich um 15 Uhr in den Rat gekommen bin, habe ich gedacht, dass wir spätestens nach einer halben Stunde nach Hause gehen würden, es gehe ja nur um eine kleine Differenzbereinigung. Nun sehe ich, dass es eine wahrhaft fundamentale Debatte wird. Da die Diskussion nun also derart gründlich ausfällt, muss ich doch einige Gedanken im Sinne der Mehrheit einbringen.
Halten wir uns die einzelnen Etappen in der Geschichte dieses Absatzes vor Augen: In der ersten Etappe schrieb der Nationalrat fest, dass die Buchpreisbindung nicht für Bücher gelte, die über den Online-Handel aus dem Ausland in die Schweiz kommen. Damit hat man das Freihandelsabkommen mit der EU respektiert. In der zweiten Etappe stellte der Ständerat fest, dass das zu eigenartigen Verzerrungen führen würde: Der Online-Handel im Inland wäre der Buchpreisbindung unterstellt, der Online-Handel im Ausland hingegen nicht. Das würde dazu führen, dass alle grossen Versandbuchhändler der Schweiz, beispielsweise Ex Libris und Orell Füssli, ihren Versandhandel im grenznahen Ausland situieren müssten. Als das Geschäft in der dritten Etappe zurück in den Nationalrat ging, schritt dieser zur Verzweiflungstat: Er strich Absatz 2 einfach und regelte somit nicht mehr, was für den Online-Handel aus dem Ausland gilt.
Wir haben die Frage beim Seco nochmals klären lassen. Das Seco sagt klar, dass die Streichung nicht gegen das Freihandelsabkommen verstosse, weil - und jetzt hören Sie gut zu - "die Verleger im Ausland wie auch die Importeure die Endverkaufspreise genau gleich wie die Schweizer Verleger nach den Merkmalen des Schweizer Marktes festlegen können". Das heisst, wenn wir Absatz 2 streichen, können die ausländischen Verleger und Importeure, das sind die Online-Versandhändler, die Preise frei festlegen. Wenn Absatz 2 gestrichen wird, ist das Ergebnis also das gleiche: Man kann die Preise frei festlegen, kann sie auch unterschreiten, und das Ergebnis ist dasselbe; der Online-Handel im Ausland unterliegt den Preisbestimmungen jener Online-Händler, und die Schweizer Versandhändler sind gezwungen, sich ins Ausland zu verschieben und die Schweizer Arbeitsplätze aufzugeben. Das ist die unliebsame Folge.
Wir haben weiter festgestellt, dass diese Bestimmung gar nie kontrollierbar ist. Der Zoll ist nicht dazu da, an der Grenze Pakete zu öffnen und Preislisten zu vergleichen, um zu sehen, ob allenfalls ein Verstoss vorliegt. Nicht wahr, wir kommen doch einfach zum Schluss: Die Initiative ist gut gemeint, aber im Ergebnis fördert sie den Online-Handel aus dem Ausland und zerstört den Schweizer Handel, weil ausländische Online-Händler den Preis als Importeure frei bestimmen können.
Das Dilemma ist der Initiative immanent, wir können es nicht beseitigen. Die Initiative stammt aus dem Jahr 2004, wurde also vor sieben Jahren eingereicht. Da war der Online-Handel noch nicht etabliert. Die Welt im Buchhandel war eine andere. Jetzt künstlich eine Situation aus dem Jahr 2004 aufrechtzuerhalten, die es heute nicht mehr gibt, bringt uns nichts. Aber die Bestimmung zerstört den Online-Handel in der Schweiz, und wir verlieren Arbeitsplätze. Man kann dafür eine Illusion aufrechterhalten, die sich aber nicht realisieren wird.
Gestatten Sie mir noch zwei kurze Schlussbemerkungen:
1. Ich habe den Verdacht, dass neuerdings auch die Branche, welche für dieses Gesetz ist, ein bisschen doppelbödig handelt. Der Preisüberwacher hat sich wiederholt dahingehend geäussert, dass mit dem Buchhandel Währungsgewinne in höchstem Masse abgeschöpft werden und nicht an die Konsumenten weitergegeben werden. Mit dieser Bestimmung perpetuieren Sie das. Der Währungsgewinn muss nicht weitergegeben werden, sondern die Konsumenten werden geschröpft, und zwar nicht zugunsten der schweizerischen Autoren, nein, es ist zugunsten ausländischer Verlage.
2. Vor sieben Jahren fiel die Buchpreisbindung in der Schweiz dahin. Niemand hat bisher ernsthafte Probleme schildern können, die sich für den Schweizer Buchhandel ergeben hätten. Sie existieren offenbar nicht; die Zahl der Buchhandlungen nimmt eher zu. Man will hier einen Markt- und Heimatschutz für eine gewisse Branche, den wir aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht geben dürfen, den wir auch im Interesse der Schweizer Arbeitsplätze, die wir mit dieser Bestimmung verlieren würden, nicht geben sollten.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, der Mehrheit zuzustimmen.