Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · 2011-03-02
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2011-03-02
Wortprotokoll
Der Bundesrat war stets gegen dieses Buchpreisbindungsgesetz, und zwar aus ordnungspolitischen und aus verfassungsmässigen Gründen. Gemäss dem Bundesrat ist weder Artikel 103 noch Artikel 69 der Bundesverfassung eine genügende Grundlage; Artikel 103, der Strukturartikel, wäre zumindest theoretisch denkbar. Allerdings sind die Buchhändler nicht existenziell bedroht, und so gesehen ist gemäss dem Bundesrat eben Artikel 103 als Grundlage eigentlich nicht gegeben. Artikel 69, der Kulturförderartikel, versagt gemäss bundesrätlicher Einschätzung als Abstützung auch. Fördermassnahmen erlauben keine Eingriffe in den freien Markt; das ist unserer Ansicht nach nicht zulässig.
Ich sage gleich noch etwas zu Artikel 2: Den grenzüberschreitenden Handel und den inländischen Internethandel wollen wir nicht einbeziehen, und zwar aus Sicht der Konsumenten, aber auch aus Sicht der Wirtschaftsfreiheit. Ich bitte Sie also, nebst dem Kulturellen auch das Wettbewerbliche zu sehen. Natürlich ist das Buch ein Kulturgut. Aber es ist nicht so, dass der Buchhandel mit staatlichen Mitteln gefördert oder infolge grosser Existenzprobleme gestützt werden müsste.
Bleiben Sie also bitte bei Ihrem Beschluss, den Sie schon einmal getroffen haben, sowohl was den Ingress als auch was Artikel 2 angeht.