Leuthard Doris · Bundesrat · 2011-03-08
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2011-03-08
Wortprotokoll
Unter konzeptionellem Gesichtspunkt ist das tatsächlich ein wichtiger Artikel. Der Bundesrat unterstützt weiterhin die Minderheit Diener Lenz bzw. den Beschluss des Nationalrates, und zwar aus folgenden Gründen.
Heute haben wir ein System, das auf der CO2-Abgabe basiert. Von dieser können sich die Unternehmen auf Gesuch hin befreien lassen. Sie kommen dann, wenn sie ein grosses Emissionsvolumen haben, in das schweizerische ETS. Die kleineren Unternehmen können sich nach vereinfachten Bedingungen befreien lassen; sie unterstehen nicht dem ETS. Dieses System mit den drei Säulen wollen wir in Zukunft weiterführen.
Die Problematik ist nun die folgende: Wir haben das Abkommen betreffend das europäische ETS noch nicht ausgehandelt. Herr Direktor Oberle ist nicht hier, weil heute offiziell die erste Verhandlungsrunde mit Brüssel stattfindet. Der Bundesrat hat deshalb seine Konzeption in Artikel 12 programmatisch umgesetzt: die CO2-Abgabe als Grundsatz, auch für die Unternehmen, dann das ETS Europa für die grossen Unternehmen und die Befreiungsmöglichkeit ohne ETS für die kleinen Unternehmen. Es ist so, dass das im Moment viele Fragen aufwirft und dass Zweifel bestehen. Wir meinen, dass uns die Formulierungen in Artikel 12 grösstmögliche Flexibilität lassen und dass damit nichts präjudiziert wird.
Frau Diener hat zu Recht gesagt: Wenn Sie der Mehrheit folgen, haben Sie konzeptionell gesehen ein System mit Abgabebefreiten, die in einem schweizerischen ETS Zertifikatehandel betreiben, und mit Grossunternehmen, die im EU-ETS Zertifikatehandel betreiben. Das heisst effektiv, dass wir zwei ETS haben, und natürlich heisst es auch, dass es unterschiedliche Bedingungen gibt. Die Preise für CO2-Zertifikate werden sich nur schon aufgrund der Grösse des Markts und aufgrund der Wirtschaftlichkeit anders bewegen. Das heisst, Sie haben Wettbewerbsverzerrungen. Das ist völlig klar, und das ist schon vom Konstrukt her weder umwelt- noch wirtschaftsfreundlich.
Sie hätten dann auch die Problematik, dass eine völlig freie Wahl möglich wäre. Macht man jetzt beim schweizerischen Emissionshandelssystem mit oder beim EU-ETS? Das würde eine Ungleichbehandlung darstellen, nur schon zwischen den schweizerischen Unternehmen und erst recht zwischen Schweizer und EU-Unternehmen.
Gleichzeitig wollen wir aber bei diesem EU-ETS mitmachen und können dann doch nicht behaupten, die Schweizer Unternehmen hätten völlig andere Bedingungen als europäische Unternehmen. Ein deutsches Unternehmen, das die Schwelle überschreitet, muss zwingend in diesem EU-ETS mitmachen. Es hat keine Wahl. Wie, stellen Sie sich vor, können wir mit einem Konstrukt verhandeln, das beinhaltet, dass Schweizer Unternehmen wählen können? Also, ich weiss nicht, wie Sie das in Brüssel durchsetzen wollen. Damit kommen Sie bis zur Türschwelle, aber nicht sehr viel weiter. Für uns ist das etwas, das im Moment vielleicht als Übergangslösung funktioniert. Wenn Sie bereits heute sagen, dass Sie das dann sofort revidieren würden, dann können Sie das schon beschliessen. Für mich ist das für die Verhandlungen keine Grundlage, muss ich Ihnen sagen. Aber die Revision ist unausweichlich: Mit diesem System werden wir nicht überleben, wenn wir ans ETS von Europa anknüpfen wollen. Sinn macht nur ein europäischer ETS-Markt mit einer Gleichbehandlung der Unternehmen. Das muss das Ziel sein.
Herr Büttiker hat zu Recht aufgeworfen, dass heute etwa 350 Unternehmen im ETS der Schweiz mitmachen. Weshalb machen diese dort mit? Weil sie sagen, dass ihr Unternehmen CO2-intensiv sei. Das sind vor allem die Schwerindustrie und die Papierindustrie. Sie kalkulieren; sie sagen, die CO2-Abgabe sei für ihr Unternehmen viel zu teuer, sie müssten einen Teil der Emissionen in diesem Handelssystem anbinden können. Mit Ihrem Entscheid bei Artikel 3 zum Reduktionsziel haben Sie beschlossen, die CO2-Abgabe tendenziell erhöhen zu wollen; sowohl auf den Brennstoffen als auch auf den Treibstoffen werden wir das tendenziell einführen. Die CO2-Abgabe wird für diesen Bereich der Industrie also noch teurer. Das heisst, wir werden tendenziell wahrscheinlich mehr Unternehmen als nur die 350 haben, die aufgrund der Rahmenbedingungen in der Schweiz nach anderen Möglichkeiten suchen werden. Das ist logisch. Am Schluss geht es um Geld und um Arbeitsplätze. Diese emissionsintensiven Unternehmen werden ihre Produktion sonst aus der Schweiz auslagern, weil es hier zu teuer ist. Also müssen wir für sie doch Rahmenbedingungen schaffen, damit keine Unsicherheit darüber besteht, was passiert, damit keine Unsicherheit darüber besteht, was die CO2-Zertifikate in einem europäischen System kosten werden.
Die grosse offene Frage betrifft die Eintrittsschwelle. Herr Büttiker hat zu Recht gesagt, heute sei sie im schweizerischen ETS bei etwa 10 000 Tonnen, im europäischen ETS bei rund 25 000 Tonnen festgelegt. Das ist im Moment eine Knacknuss. Wenn die EU darauf beharrt, dass die Schwelle bei uns dieselbe sein muss wie im EU-System, dann werden wir in der Schweiz nur vielleicht dreissig Unternehmen haben, die derart emissionsintensiv sind und überhaupt am Handel teilnehmen können. Das heisst, die anderen bezahlen, die anderen haben dann wirklich das Damoklesschwert der Abgabe, die Sie jetzt ja noch erhöhen werden, über sich. [PAGE 140] Das ist das Fazit. Weil die schweizerische Volkswirtschaft nun eben anders strukturiert ist als die europäische Volkswirtschaft, weil wir sehr viele dienstleistungsorientierte und nicht sehr viele emissionsträchtige Unternehmen haben, ist es wichtig, dass wir das System mit dem heutigen Schwellenwert überführen können. Sonst haben viele Unternehmen, die bisher investiert haben, die das Grösstmögliche gemacht haben, jetzt aber nicht noch weiter gehen können, einen Nachteil.
Nochmals zum Beispiel Emmi und zu Herrn Graber, der das Unternehmen als Verwaltungsratspräsident leitet: Die Emmi hat viel gemacht, sie muss das mit den neuen Zielen jetzt aber verdoppeln und verdreifachen. Die Emmi wird kalkulieren, sie wird rechnen und sich fragen, was sie noch umstellen kann. Die Heizsysteme wurden vielleicht bereits geändert, der Fahrzeugpark wurde umgestellt - da sind die Möglichkeiten nicht mehr gross, und dann ist die Abgabe teuer. Ein Handelssystem ist also eine Ergänzung für all diejenigen Unternehmen, die schon viel gemacht haben und deren Reduktionspotenzial nicht mehr so gross ist, denn dort wird die Abgabe teuer.
Das ist im Moment die Unsicherheit, die wir haben. Wir meinen mit dem Entwurf des Bundesrates, dem der Nationalrat zugestimmt hat: Es ist zentral, dass es eine Befreiungsmöglichkeit geben muss. Die Unternehmen, die befreit sind, können dann aber nicht noch ein Schweizer und ein ETS-System haben, weil das Parallelsystem dann einfach nicht europakompatibel ist; das führt zu Wettbewerbsverzerrungen und zu einer Ungleichbehandlung der verschieden grossen Schweizer Unternehmen wie auch der Schweizer und der europäischen Unternehmen. Deshalb meinen wir, dass die Konzeption des Bundesrates richtig ist - im Bewusstsein, dass noch viele Fragen offen sind. Die sind ja aber Gegenstand der Verhandlungen, das werden wir Ihnen präsentieren. Falls dann Anpassungen des CO2-Gesetzes nötig sind, kommen die ja zusammen mit der Botschaft über das ETS. Deshalb glauben wir, dass die Konzeption das abfedert, auch wenn jetzt noch Unsicherheit über das Ergebnis besteht.