Lexipedia

Freitag Pankraz · Ständerat · 2011-03-08

Freitag Pankraz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-03-08

Wortprotokoll

Auf die Problematik bei diesem Artikel bin ich letzte Woche an einer Veranstaltung von Swissmem aufmerksam geworden. Inzwischen steht auch in der neuesten Zeitung des Gewerbeverbands ein Hinweis, wonach der Kommission hier ein Detail entgangen sei.

Zuerst zum Text, das ist nicht ganz einfach. Artikel 29 steht auf Seite 24 der Fahne; mein Antrag bezieht sich auf Absatz 1 Buchstabe b, das finden Sie im unteren Teil von Seite 24. Dort möchte ich die Wendung "an Unternehmen bestimmter Wirtschaftszweige" durch die Formulierung "an Unternehmen, deren Abgabe die Rückverteilung nach Artikel 33 übersteigt" ersetzen. Zudem möchte ich dann auf der nächsten Seite konsequenterweise Absatz 2 streichen; dort geht es darum, wer diese "bestimmten Wirtschaftszweige" bestimmt. Bei Absatz 3 möchte ich die in der neuen Vorlage aufgeführten Kriterien durch diejenigen ersetzen, die bis jetzt gegolten haben; das finden Sie also beim geltenden Recht auf Seite 25 links unten und auf Seite 26 links oben.

Zur Ausgangslage: Im revidierten CO2-Gesetz ist vorgesehen, dass sich Unternehmen, die von einer CO2-Lenkungsabgabe wirtschaftlich benachteiligt würden, von dieser befreien lassen können. Analog zur aktuellen Gesetzgebung soll dies dann möglich werden, wenn ein Unternehmen eine Verpflichtung zur Verminderung der Treibhausgasemissionen eingeht und dieses Ziel erreicht. Im Unterschied zum heutigen Gesetz sollen künftig aber gemäss Vorlage via AHV-Lohnsumme alle Unternehmen von der Rückverteilung der Lenkungsabgabe profitieren, also auch die, die von der Zahlung der Abgabe befreit werden. Damit besteht die Gefahr, dass sich z. B. auch Dienstleister mit wenig CO2-Ausstoss, aber einer hohen Lohnsumme befreien lassen und somit von der Befreiung und Rückverteilung profitieren. Das ginge dann zulasten der nichtbefreiten Industriebetriebe, das sind üblicherweise KMU.

Aktuell sind etwa 900 Unternehmen, eben zum grössten Teil KMU, dem Regime von Artikel 29 zuzuordnen. Das heisst, sie gehen Zielverpflichtungen ein und werden dann umgekehrt befreit. Im heutigen CO2-Gesetz wählen eben die Unternehmungen selbst, ob sie sich befreien lassen, ob sie mitmachen wollen oder nicht. Nach Artikel 33 Absatz 3 der Vorlage sollen künftig alle Unternehmen in die Rückverteilung einbezogen sein, unabhängig von diesem Mitmachen, von dieser Befreiung. Da besteht die Gefahr, dass einzelne über diesen Mechanismus quasi ein Nettogeschäft machen. Das will man verhindern. Der Bundesrat schlägt vor, dass die Verwaltung oder eben der Bundesrat dann bestimmt, welche Unternehmen da mitmachen können - welche Wirtschaftszweige, heisst es wörtlich -, welche Kriterien dann eben erfüllt sein müssen.

Gegen diese Einschränkung des Kreises ist grundsätzlich nichts einzuwenden, weil das sonst eben eine Umverteilung von KMU in Richtung Dienstleistern geben könnte. Aber es ist schlecht oder ungünstig, dass es jetzt kein Entscheid des Unternehmens mehr ist, ob es da mitmacht oder nicht, sondern eigentlich eine Vorgabe des Bundes mit der Zuweisung an gewisse Wirtschaftszweige. Darum diese Anpassung in Absatz 1: Statt dass der Bundesrat festlegt, wer darf, wird [PAGE 148] eine generelle Regel festgelegt, anhand derer die Unternehmen selber entscheiden. Es wird zurückerstattet, so die neue Formulierung, an Unternehmen, deren CO2-Abgabe die Rückverteilung übersteigt; dies, damit nicht jemand Nettogewinne über dieses System erzielen kann.

Ich beantrage dann auch noch eine Neufassung von Absatz 3. Sie ist ganz einfach: Die in der heutigen Gesetzgebung vorgegebenen Kriterien, ich habe es erwähnt, möchte ich übernehmen und damit quasi beim bisherigen Rahmen bleiben. Damit wird auf die individuelle Situation der Unternehmen Rücksicht genommen. Das ist wichtig. Das bisherige, erfolgreiche System mit freiwilligen Vereinbarungen soll eben fortgeführt werden. Die Umstellung gemäss der Vorlage auf eine Branchenbenennung, wonach der Bundesrat - am Schluss dann wahrscheinlich die Verwaltung - gewisse Wirtschaftszweige bestimmen würde, kann eben negative Anreize schaffen und Abgrenzungsprobleme bewirken. Einmal wird damit die Anzahl der Unternehmen, die da überhaupt mitmachen können, eingeschränkt. Es ist aber grundsätzlich besser, wenn sich möglichst viele Unternehmen, wenn sie dies wollen, am System beteiligen können. Das fördert auf der anderen Seite auch das gestern und heute oft beschworene Innovationspotenzial.

Dann noch zur Abgrenzungsfrage; da nehme ich ein Beispiel, das ich kenne: Ich habe einen Freund, der hat eine kleine Handelsfirma für elektronische Bauteile, mit welchen er handelt. Er ist jetzt aber daran, schrittweise mehr eigene Entwicklungen zu machen und einzelne Produkte auch selbst herzustellen. Mein Antrag würde eben verhindern, dass daraus ein Problem entsteht; gemäss Entwurf des Bundesrates müsste man dann ja entscheiden, zu welchem Wirtschaftszweig dieses Unternehmen nun eigentlich gehört. Die Rückerstattung gemäss meinem Antrag orientiert sich einfach an der CO2-Abgabe, also am Ausstoss, und das scheint mir hier auch sachgerecht.

Ich bitte Sie also, meinem Antrag zuzustimmen. Er ändert nichts an den Reduktionszielen. Er verbessert und flexibilisiert aber die Umsetzung. Und noch ein letzter Hinweis: Seine Annahme würde eine Differenz zum Beschluss des Nationalrates schaffen, sodass es ermöglicht würde, allfällig Formulierungen noch einmal genau zu analysieren.

Freitag Pankraz · Ständerat · 2011-03-08 | Lexipedia | Lexipedia