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Maissen Theo · Ständerat · 2011-03-09

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-03-09

Wortprotokoll

Beim Antrag der Kommissionsmehrheit geht es darum, dass wir bezüglich des Mindestalters eine Koordination zwischen den verschiedenen Gesetzen haben. Wir haben in der Kommission festgestellt, dass es solche Mindestaltersangaben hier im Kinder- und Jugendförderungsgesetz gibt. Es gibt sie, wie Sie sich erinnern mögen, auch im Sportförderungsgesetz, und, wie ich gehört habe, gibt es sie im Zusammenhang mit dem Projekt Via sicura auch im Strassenverkehrsgesetz. Wir sind der Meinung, dass die Definitionen des Mindestalters parallel gestaltet werden sollten. Es gibt keinen Grund, und es macht auch keinen Sinn, hier unterschiedliche Vorgaben zu machen. Beim Sportförderungsgesetz geht es zum Beispiel darum, wer bei "Jugend und Sport" mitmachen kann. Wir sind der Meinung, hier, wo es darum geht, wer in einer Kinder- oder Jugendorganisation mitmachen darf, sollte die untere Limite die gleiche sein. Wenn man die Formulierung mit dem Kindergartenalter nehmen würde, wie sie der Bundesrat vorgeschlagen hat und wie sie die Kommissionsminderheit will, hätten wir einerseits einen Unterschied zu den Bestimmungen im Sportförderungsgesetz und im Strassenverkehrsgesetz, und andererseits hätten wir dann in den Kantonen unterschiedliche Voraussetzungen, weil das Kindergartenalter nicht überall gleich ist. Wenn Harmos einmal flächendeckend umgesetzt ist, ist das dann möglicherweise der Fall, aber das ist nicht die heutige Situation.

Damit wir bezüglich dieser Bestimmungen in den verschiedenen Gesetzen eine Vereinheitlichung haben, möchte ich Ihnen deshalb empfehlen, hier der Mehrheit zu folgen.

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