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Luginbühl Werner · Ständerat · 2011-03-09

Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2011-03-09

Wortprotokoll

Kinder- und Jugendförderung ist in unserer Gesellschaft eine enorm wichtige Aufgabe, eine Aufgabe, die tendenziell an Bedeutung noch zunehmen wird. Kinder- und Jugendpolitik ist aber auch klar eine Aufgabe, für welche hauptsächlich die Kantone und Gemeinden zuständig sind. Massnahmen zur Förderung der Partizipation von Kindern und Jugendlichen müssen lokal verankert sein, wenn sie Wirkung erzielen sollen. Das Engagement der Kantone und Gemeinden in diesem Bereich ist ungemein breit und vielfältig; das weiss ich aus eigener Erfahrung im Kanton Bern.

Das Bundesgesetz aus dem Jahre 1989 konnte sicher einen Beitrag dazu leisten, auch wenn man, macht man eine Gesamtbetrachtung, diesen Beitrag in keiner Weise überschätzen darf. Persönlich neige ich sogar zur Auffassung, dass man damals möglicherweise auf eine Bundesregelung hätte verzichten können. Aber unabhängig davon, ob es nun um Sport, Musik oder Jugend geht, neigen wir ja dazu, mögliche, manchmal auch nur vermutete Lücken oder vielmehr Ritzen auf kantonaler Ebene zu schliessen. Nichtsdestotrotz, wir haben nun einmal ein Gesetz, die Aufgabe ist wichtig, wie ich gesagt habe, und nach gut zwanzig Jahren ist es sicher vertretbar, dass man das Gesetz den gewandelten Bedürfnissen anpasst.

Das revidierte Gesetz birgt die Gefahr in sich, dass bei den betroffenen Organisationen und Körperschaften Erwartungen geweckt werden, die sich aufgrund der doch sehr beschränkt vorhandenen und zur Verfügung gestellten Mitteln nicht erfüllen lassen. Es ist eine Gefahr, die auch aufgrund der vielen Zuschriften manifest ist.

Nichtsdestotrotz bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten, weil die Stossrichtung insgesamt und auch die anvisierten Ziele richtig sind. Zusammengefasst meine Bedenken, die ich geäussert habe: Man darf sich einfach nicht vorstellen, dass wir mit diesem Gesetz eine allzu grosse Wirkung erzielen.