Bischofberger Ivo · Ständerat · 2011-03-09
Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2011-03-09
Wortprotokoll
Die musikalische Bildung von Kindern und Jugendlichen ist ohne Zweifel von grosser Wichtigkeit, von grosser gesellschaftlicher Bedeutung. Ich kann sicher aus der Perspektive beider Appenzeller, also auch im Namen von Kollege Hans Altherr, sagen, dass wir dies nur ausdrücklich bestätigen können.
Wenn wir uns nun aber die Chronologie der ganzen Thematik vor Augen halten, so fällt auf, dass die Initianten zum Zeitpunkt ihrer ersten Bemühungen, also 2006/07, sicher mit Fug und Recht auf die Bedeutung der Musik im schulischen wie im ausserschulischen Bereich hingewiesen und dies in Erinnerung gerufen haben. Denn im Jahre 2005 hat das Bundesamt für Kultur den Bericht "Musikalische Bildung in der Schweiz" veröffentlicht und ja bekanntlich im Kapitel 4 kritisch darauf hingewiesen, welche Massnahmen der Bund im Bereich der ausserschulischen Musikförderung nun zu ergreifen hätte, ja ergreifen müsste. Mangels einer Rechtsgrundlage in einem Bundesgesetz konnte aber auf diese teilweise Umsetzung nicht eingetreten werden. Am 8. Juni 2007 folgten dann die Botschaft und der bundesrätliche Entwurf des Kulturförderungsgesetzes, wobei nun in Artikel 10 Buchstabe a die umfassende Rechtsgrundlage für den ausserschulischen Musikunterricht geschaffen wurde. In der Chronologie folgten dann 2007 die Vorprüfung, im Dezember 2008 die offizielle Einreichung und im Januar 2009 das formelle Zustandekommen der Initiative; und dies mit den bekannten Forderungen.
Doch zwischen der Veröffentlichung des Berichtes "Musikalische Bildung in der Schweiz" im Jahre 2005 und dem formellen Zustandekommen der Initiative 2009 folgte im Mai 2006 die Bildungsverfassung. Diese stipulierte deutlich und klar die Verpflichtung der Kantone zur Harmonisierung des Bildungswesens, und zwar durch zwei Hauptinstrumente: erstens durch sprachregionale Lehrpläne und zweitens mit Harmos. Gemäss Artikel 69 wurde ein entsprechender Auftrag an die EDK gegeben. Ebendiese Mitglieder der EDK, die einzelnen Kantone, nehmen ihren Auftrag ernst und setzen ihn um, indem sie diese grundlegenden Strukturen schrittweise festlegen - so im Jahre 2010 im Bereich der Mathematik, der Naturwissenschaften und der Sprachen und im laufenden Jahre 2011 im Bereich der Informatik, des Sports, des bildnerischen Gestaltens und eben auch der Musik.
Somit ist die Initiative heute in ihrem Wortlaut meines Erachtens auf dem falschen Weg. Sie weist den falschen Weg, indem sie in den Grundzügen eine Kompetenzverschiebung - Kollege Bürgi hat darauf hingewiesen - von den Kantonen zum Bund zur Konsequenz und damit einen gravierenden Eingriff in die Bildungshoheit der Kantone zur Folge hat. Eigentlich braucht es weder Initiative noch Gegenvorschlag.
Aber mit dem vorliegenden Gegenentwurf, und da haben wir uns in der WBK wirklich alle Mühe gegeben, wurde nun eine Lösung gefunden, die den Bestrebungen der Initianten Rechnung trägt, ohne dass im Bereich der formalen Bildungssysteme die kantonale Schulhoheit infrage gestellt wird. So wird mit Artikel 67a Absatz 1 die Konkretisierung der bereits bestehenden Pflicht zum qualitätsorientierten Unterricht gemäss Artikel 61a der Bundesverfassung für das Schulfach Musik stipuliert. Absatz 2 enthält eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes für eine freiwillige ausserschulische Bildung respektive Ausbildung, die in der Tradition unseres Landes zumeist auf kommunaler, vor allem aber auch auf privater Ebene angeboten, organisiert und finanziert wird. Da zeigt zum Beispiel der Kanton Appenzell Innerrhoden, dass das bestens funktioniert. Das freiwillige ausserschulische Musizieren soll nicht quasi offizialisiert werden, sondern es soll den Weg gehen, den es bis jetzt gegangen ist.
In diesem Sinne bitte ich Sie, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen, auf den Gegenvorschlag einzutreten und ihm zuzustimmen.