Gutzwiller Felix · Ständerat · 2011-03-09
Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-03-09
Wortprotokoll
Wie Herr Kollege Bürgi schon gesagt hat, ist das Anliegen der Förderung der Musik und der Anerkennung ihrer Bedeutung im Grundsatz unbestritten. Ebenso unbestritten scheint mir, dass der Initiativtext die Bildungsverfassung, die wir uns gegeben haben, nicht nur ritzt, sondern die Kompetenzordnung zwischen Bund und Kantonen infrage stellt. Das heisst für mich - ohne die ganze Breite der Diskussion aufzunehmen -, dass wir einen Weg [PAGE 162] suchen müssen, der dem Anliegen Rechnung trägt, nicht aber die Schwächen der Initiative beinhaltet.
Wir haben es gehört: Die Initianten und Initiantinnen sind mit dem Gegenvorschlag, den unsere Kommission erarbeitet hat, nicht glücklich. In der Tat hat der Gegenvorschlag einige Schwächen; Frau Egerszegi hat sie aufgeführt. Das heisst aus meiner Sicht, dass wir nach einer weiteren Lösung suchen müssen, die der Bildungsverfassung, der Kompetenzordnung zwischen Bund und Kantonen, sowie dem Anliegen der Schaffung eines Verfassungsartikels zur musikalischen Bildung Rechnung trägt. Wir müssen nach einer Lösung suchen, die den Initianten entgegenkommt und sie zum Rückzug der Initiative bewegen kann, nach einer Lösung, die auch für die Kantone akzeptabel ist.
Gibt es ein solches Tertium, oder gibt es das nicht? Das ist die Frage. Ich möchte hier festhalten, dass es eine solche Lösung gibt, wir haben sie in der Kommission skizziert. Weil zu dieser dritten Lösung weder die Initianten noch die Kantone befragt werden konnten, findet sie sich allerdings nicht auf der Fahne. Ich möchte sie hier trotzdem anführen, damit der Nationalrat in diese Richtung gehen kann.
Die Lösung könnte in die Richtung gehen, dass ein neuer Verfassungsartikel 67a mit dem Titel "Musikalische Bildung" geschaffen wird, der in Absatz 1 besagt: "Bund und Kantone fördern die musikalische Bildung im Rahmen ihrer Zuständigkeiten." Das entspricht genau dem Grundsatz der Förderung, aber eben im Rahmen der in der Bildungsverfassung vorgesehenen Zuständigkeiten. Absatz 2 würde dann, im Gegensatz zum jetzigen Gegenvorschlag, neu heissen: "Die Kantone legen gemeinsam" - auch das Wort "gemeinsam" ist neu - "Grundsätze fest für den Musikunterricht an Schulen, den Zugang der Jugend zum Musizieren und die Förderung musikalisch Begabter."
Mit dieser Formulierung wären wir näher beim Anliegen der Initianten, würden aber die Bildungsverfassung nicht ritzen und hätten dem Anliegen, dass ein Artikel zur musikalischen Bildung in die Verfassung aufgenommen wird, Rechnung getragen.
Ich sage es noch einmal: Weil wir hier mitten in einem Prozess sind, dieses wichtige Anliegen in einer verfassungsmässig adäquaten Form umzusetzen, habe ich darauf verzichtet, diesen Vorschlag schon als Antrag auf die Fahne setzen zu lassen. Ich bin aber sicher, dass der Nationalrat im Rahmen des weiteren Prozesses in diese Richtung gehen sollte. Aufgrund erster Signale glaube ich auch, dass die Initianten und Initiantinnen mit einem solchen Vorschlag leben könnten.
Mit anderen Worten: Ich glaube, zurzeit können wir dieser Initiative nicht zustimmen. Ich muss aber auch klar deklarieren, dass mich unser Gegenvorschlag noch nicht befriedigt; ich hatte mich in der Kommission dazu denn auch der Stimme enthalten. Ich glaube, wir sollten das Geschäft aber mit dem jetzigen Gegenvorschlag verabschieden, sodass der Nationalrat dann eine bessere Lösung - vielleicht in die Richtung der von mir skizzierten - finden kann, die sowohl den Initianten als auch den Kantonen akzeptabel erscheint und die dem zentral wichtigen Anliegen der Förderung der Musik im schulischen wie im ausserschulischen Bereich auch wirklich Rechnung trägt.
In diesem Sinn, glaube ich, sollten wir die Volksinitiative heute zur Ablehnung empfehlen und den Gegenvorschlag zur Weiterbearbeitung an den anderen Rat senden, allerdings mit der klaren Auflage, dass er noch nachbearbeitet werden muss.