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Kuprecht Alex · Ständerat · 2011-03-09

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-03-09

Wortprotokoll

Die vorliegende Motion verlangt vom Bundesrat die Einleitung einer umfassenden Strukturreform im schweizerischen Gesundheitswesen. Dazu soll er erstens eine Verfassungsänderung vorschlagen, die insbesondere eine neue Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden festlegt, und zweitens soll er eine Revision des Unfall-, des Kranken- und des Militärversicherungsgesetzes vorlegen. Begründet werden diese Forderungen mit dem Umstand, dass ein veröffentlichter Bericht der OECD unser Gesundheitswesen als "zu komplex und deshalb nicht richtig effizient" bezeichnet, und damit, dass gemäss diesem Bericht "das Bestreben zur Umsetzung einer nationalen Politik durch die schwierige Führungsstruktur und insbesondere durch das Fehlen eines umfassenden Rahmens auf Bundesebene gebremst wird".

Den Motionären geht es auch darum, einerseits die Ziele einer umfassenden Gesundheitspolitik zu definieren und andererseits eine Überprüfung der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen respektive Kantonen und Gemeinden vorzunehmen. Sie sind zudem der Ansicht, dass unser heutiges [PAGE 179] System an Grenzen stösst und dass eine Gesamtsicht und insbesondere eine Steuerung und Kontrolle des Gesundheitswesens als Ganzes nicht oder kaum mehr möglich ist.

Der Nationalrat hat diese Motion am 16. September 2009 mit 128 zu 25 Stimmen angenommen. Eine fundierte und vertiefte Diskussion hat allerdings nicht stattgefunden. Es äusserten sich lediglich der Kommissionssprecher und der Bundesrat, der diese Motion im Übrigen ebenfalls ablehnt.

Unsere SGK hat die Motion anlässlich ihrer Sitzung vom 24. Februar dieses Jahres behandelt und hat mit 6 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden, diesen Vorstoss wie der Bundesrat zur Ablehnung zu empfehlen. Dabei rufe ich namens der Kommission in Erinnerung, dass wir in den vergangenen Jahren insbesondere die Krankenversicherung mehrmals den verschiedensten Anpassungen und Revisionen unterzogen haben und dass Teilbereiche des KVG immer noch laufenden parlamentarischen Beratungen unterliegen. Die Kommission ist vielmehr der Auffassung, dass eine Verfassungsänderung nicht notwendig ist, dass das heute bestehende System vielmehr zu optimieren ist und die laufenden, zum Teil erst kürzlich verabschiedeten Reformen primär konsolidiert werden sollen. Dabei weise ich ebenfalls auf die laufende Debatte zu Managed Care hin oder auf die auch von unserem Rat erst letzte Woche beschlossene Rückweisung der UVG-Revision an den Bundesrat mit dem Auftrag, diesen Versicherungszweig einer Revision des Notwendigsten zu unterziehen.

Die Motion weist zweifellos auf bestehende Schwachstellen hin, ohne jedoch konkrete Reformschritte zu benennen. Die Umsetzung würde also infolge dieser eher vagen Formulierung relativ schwierig. Klare Anhaltspunkte fehlen darin. Die Kommission steht dieser Motion jedoch auch aus institutionellen Gründen ablehnend gegenüber, verlangt sie doch den direkten Eingriff in die klare und autonome Aufgabenverteilung der Kantone einerseits und der Gemeinden andererseits. Folge einer derartigen Verfassungsänderung wäre ein zentralistischer Aufbau im Gesundheitswesen. Im Übrigen hat die SGK infrage gestellt, ob der OECD-Bericht effektiv der richtige Massstab für Reformen in unserem Gesundheitswesen ist.

Aufgrund all dieser Überlegungen beantrage ich Ihnen im Namen der vorberatenden Kommission, dieser Motion nicht zu folgen und sie entsprechend abzulehnen.