Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2011-03-10
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2011-03-10
Wortprotokoll
Der Kommissionssprecher hat es gesagt: Der Bundesrat hatte der Bundesversammlung 2009 einen indirekten Gegenvorschlag zur Ausschaffungs-Initiative unterbreitet, Ihre Kommission sistierte diesen indirekten Gegenvorschlag bis zur Abstimmung über die Ausschaffungs-Initiative, und die Ausschaffungs-Initiative ist bekanntlich am 28. November des letzten Jahres von Volk und Ständen angenommen worden.
Bevor ich mich zur Frage des weiteren Vorgehens äussere, möchte ich doch kurz ausführen, welche Massnahmen seit der Abstimmung über die Ausschaffungs-Initiative getroffen worden sind. Für die Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmung habe ich im Dezember 2010 eine Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz von Herrn Professor Heinrich Koller eingesetzt, dem ehemaligen Direktor des Bundesamtes für Justiz; die meisten von Ihnen kennen ihn vermutlich noch. Mit Herrn Koller konnten wir eine ausgewiesene Persönlichkeit für diese herausfordernde Aufgabe gewinnen. Neben ihm sind weitere sechs Personen in dieser Arbeitgruppe: Zwei Personen vertreten das Initiativkomitee; die für den Vollzug zuständigen kantonalen Gremien sind durch den Sekretär der KKJPD und die Sekretärin der SODK vertreten; auch das Bundesamt für Migration und das Bundesamt für Justiz sind in dieser Arbeitsgruppe durch je eine Person vertreten. Ich erachte die Zusammensetzung dieser Arbeitsgruppe als ausgewogen. Wir haben darauf geachtet, dass die Arbeitsgruppe nicht zu gross ist, damit sie wirklich effizient und zielorientiert arbeiten kann. Ich kann Ihnen schon heute sagen: Sie arbeitet sehr gut, und die Arbeiten schreiten voran. Die Arbeitsgruppe hat den Auftrag, mir bis Mitte Juni dieses Jahres in einem Bericht darzulegen, wie die neue Verfassungsbestimmung auf Gesetzesstufe umgesetzt werden kann.
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Nach Abgabe dieses Berichtes wird der Bundesrat die Vernehmlassung zur Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative eröffnen, und dann werden, wie üblich, dem Parlament Gesetzentwurf und Botschaft unterbreitet werden.
Jetzt zum Vorgehen betreffend den indirekten Gegenvorschlag, über den Sie heute beraten: Ihre Kommission hat einstimmig Rückkommen und Nichteintreten auf die Vorlage beschlossen. Ich erachte dieses Vorgehen als richtig, da mit der Annahme der Volksinitiative dieser indirekte Gegenvorschlag zum Ausländergesetz hinfällig geworden ist. Durch die Annahme der Initiative hat der Bundesrat ja jetzt den Auftrag, für die Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmung zu sorgen, und dabei kommt eben das ordentliche Gesetzgebungsverfahren zur Anwendung. Im Rahmen der Beratung der Umsetzungsbestimmungen wird das Parlament dann Gelegenheit erhalten, sich mit dem Entwurf des Bundesrates auseinanderzusetzen.
Ich bitte Sie also, dem Entscheid Ihrer einstimmigen Kommission zu folgen und auf die Vorlage nicht einzutreten.