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Büttiker Rolf · Ständerat · 2011-03-10

Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-03-10

Wortprotokoll

Angesichts der Mehrheitsverhältnisse in der Kommission habe ich mir vorgestellt, es gebe einen gemütlichen Morgen. Sie haben aber alle einen Brief der KdK erhalten, und deshalb bin ich nun gezwungen, die Geschichte der vorliegenden Motion etwas ausgiebiger zu beleuchten und die Bedenken, die in diesem Brief formuliert wurden, so gut wie möglich zu entkräften.

Die Motion 10.3343 der SPK-NR reiht sich in eine Reihe parlamentarischer Vorstösse ein, die alle das eine Ziel haben, die Integrationspolitik des Bundes noch verbindlicher als bisher in Kapitel 8 des Ausländergesetzes zu verankern. Den Anfang gemacht hat 2006 die Motion 06.3445, "Integration als gesellschaftliche und staatliche Kernaufgabe", unseres damaligen Kollegen Fritz Schiesser, der damit einiges in Bewegung gesetzt hat. Um das Anliegen der Motion Schiesser zu prüfen, hat einerseits die Tripartite Agglomerationskonferenz (TAK) im Juni 2009 einen Bericht und Empfehlungen zur Weiterentwicklung der schweizerischen Integrationspolitik vorgelegt, andererseits hat der Bundesrat, das ist die zweite Schiene, basierend auf den Empfehlungen der TAK am 5. März 2010 skizziert, welchen Handlungsbedarf er im Bereich der Integrationsgesetzgebung sieht. Vertreter von Bund, Kantonen und Gemeinden sind sich weitgehend einig darin, dass im rechtlichen Bereich, und zwar vor allem in den verschiedenen Spezialgesetzen, Handlungsbedarf besteht.

Dem Bericht der Kommission ist unter Ziffer 1.2 zu entnehmen, dass von dieser Entwicklung der Integrationspolitik 17 Spezialgesetze beschlagen werden. Integration ist eine Querschnittaufgabe, das zeigen die verschiedenen Spezialgesetzgebungen. Sie muss in den Gesetzen, welche die verschiedenen Bereiche des Lebens regeln, verankert sein, etwa in den Gesetzeswerken zu Arbeit, Bildung, Gesundheit usw.

Die Motion 10.3343 will genau dies; die Mehrheit der SPK-SR teilt dieses Anliegen. Nicht einig sind wir aber mit der SPK-NR und dem Nationalrat in der Frage, wo die allgemeinen Bestimmungen zur Integration verankert werden sollen. Das ist eigentlich der Casus belli. Der Nationalrat findet, dass diese zwingend in einem eigenständigen Integrationsrahmengesetz geregelt werden sollte. Die SPK-SR ist anderer Meinung, das ersehen Sie aus dem geänderten Motionstext. Sie ist der Meinung, dass die allgemeinen Bestimmungen zur Integration genauso gut wie bisher im Ausländergesetz verankert werden könnten. Sie hat deshalb einem Änderungsantrag mit 7 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. Wir beantragen Ihnen, den Wortlaut der Motion wie folgt zu ändern: "Der Bundesrat wird beauftragt, auf der Grundlage des Berichtes zur Weiterentwicklung der Integrationspolitik des Bundes ein Integrationsrahmengesetz oder" - das haben wir auch im Interesse der Kantone aufgenommen - "eine entsprechende Revision des Ausländergesetzes und der betroffenen Spezialgesetze auszuarbeiten." In diesem Sinne sind wir den Kantonen mit ihren Bedenken zwar nicht vollständig entgegengekommen, das gebe ich gerne zu, aber doch ein gutes Stück.

Welche Überlegungen haben die Staatspolitische Kommission des Ständerates dabei geleitet? Der Bundesrat hat bisher zweimal bewusst sowohl die Variante Ausländergesetz wie auch die Variante Integrationsrahmengesetz offengelassen. Das beweisen der Bericht des Bundesrates vom 5. März 2010 sowie seine Ablehnung der Motion 10.3343. Offenbar haben beide Varianten ihre Vor- und Nachteile. Wir sehen, dass das vom Nationalrat favorisierte Integrationsrahmengesetz auch klare Nachteile hätte. So verlangen Stimmen von links und rechts, dass ein neuer Integrationserlass sowohl Aspekte des Förderns als auch Aspekte des Forderns enthalten soll. Ich glaube, darin sind wir uns einig, nur sagen die einen "fordern und fördern" und die anderen "fördern und fordern", je nachdem, wo sie etwas stärkere Akzente setzen wollen.

Wenn das Nichterfüllen von Integrationserfordernissen ausländerrechtliche Sanktionen nach sich ziehen soll - dies ist bereits heute gemäss Ausländergesetz der Fall -, so muss dies der Einheit der Materie wegen im Ausländergesetz geregelt sein. Bei der Integration kämen wir nicht darum herum, gewisse Punkte sowohl im neuen Integrationsrahmengesetz als auch im Ausländergesetz zu regeln. Dies erleichterte aber das Anliegen nicht, dass künftig sämtliche Akteure der Integrationspolitik noch klarer wissen, was von ihnen erwartet wird.

Einen weiteren Punkt gilt es zu bedenken: Mit dem Gegenvorschlag zur Ausschaffungs-Initiative hat sich das Schweizervolk auch zu einer Verankerung der Integration in der Verfassung geäussert - Sie haben das alles miterlebt. Ich deute die Ablehnung des Gegenvorschlages nicht als Absage an die Integration. Wenn ich gegenwärtig die Diskussion um Libyen usw. anschaue, ist eher das Gegenteil der Fall: Da wird wieder viel von Integrationspolitik gesprochen. Aber - das muss im Ständerat mit aller Deutlichkeit gesagt werden - wir nehmen die Stimmen aus den Kantonen ernst. Die Kantone fürchteten, dass mit dem damals vorgeschlagenen Verfassungsartikel ihre Kompetenzen in der [PAGE 190] Integrationspolitik beschnitten würden. Das wurde aus Briefen und anderen Meinungsäusserungen klar.

Die gleichen Vorbehalte gibt es auch gegenüber einem Integrationsrahmengesetz. Ein Rahmengesetz widerspricht dem Grundsatz, dass Integration da geschehen soll, wo die Leute leben, nämlich in den Gemeinden und Kantonen, denn dort müssen die Regelungen und Massnahmen in erster Linie getroffen werden. Der Bund kann lediglich Ziele und Grundprinzipien der Integrationspolitik festlegen. Das kann er, wie bisher, mit einer Regelung im Ausländergesetz tun.

Mit der geänderten Motion - ich betone: der geänderten Motion - verbauen wir uns keine Chancen, im Gegenteil. Wenn wir der Motion ohne Änderung zustimmen würden, würden wir uns die Option Ausländergesetz verbauen, die, wie ich bereits erläutert habe, durchaus einen Weg aufzeigt, den man einschlagen könnte, und die durchaus ihre Vorteile hat. Der Bundesrat - das ist eigentlich die Konklusion der Motion - soll nochmals beide Varianten prüfen und die entsprechenden Vor- und Nachteile darlegen und abwägen.

Damit komme ich auf den Brief der Kantone zurück. Ich bin der Auffassung, dass wir dem Brief der Kantone mit der geänderten Motion grösstenteils Rechnung tragen, dass wir die Anliegen der Kantone also ernst nehmen. Ich bin auch der Auffassung, dass der Ständerat die Aufgabe hat, der föderalistischen Kompetenzordnung, wie sie besteht, Rechnung zu tragen. Das haben wir gemacht, indem wir das Ausländergesetz in den Motionstext aufgenommen haben.

Ich kann den Ärger der Kantone ein bisschen verstehen und nachvollziehen: Das rührt von der Geschichte der Ausschaffungs-Initiative her. Sie wissen, wie der Gegenvorschlag entstanden ist. Sie wissen auch, wie dieser etwas aufgedunsene und aufgeblähte Integrationsartikel - etwa sechs Absätze waren es - in den Gegenvorschlag aufgenommen worden ist. Die Kantone haben das dann ohne Vernehmlassung einfach zur Kenntnis nehmen müssen. Die diesbezüglichen Briefe haben Sie noch in bester Erinnerung. Deshalb kann ich auf der einen Seite einen gewissen Ärger und eine gewisse reservierte Haltung der Kantone gegenüber dieser ganzen Geschichte verstehen. Ich glaube aber auf der anderen Seite, dass wir die Bedenken ernst genommen haben, indem wir die Motion entsprechend abgeändert haben; zumindest teilweise haben wir diesen Bedenken Rechnung getragen.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Mehrheit der Staatspolitischen Kommission zu folgen und die Motion 10.3343 mit dem geänderten Wortlaut anzunehmen. Die Kommission beantragt Ihnen das mit 7 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung.