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Stähelin Philipp · Ständerat · 2011-03-10

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-03-10

Wortprotokoll

Auch ich habe am Montag am Treffen mit der Konferenz der Kantonsregierungen teilgenommen, wie verschiedene andere von uns. In meinen Augen war dieses Treffen sehr erhellend. Ich habe hier noch nie einen Stammtisch erlebt, an dem so viele Regierungsvertreter präsent waren. Es waren für einmal tatsächlich Regierungsräte von West bis Ost, von Genf bis Graubünden, anwesend. Das Resultat war in meinen Augen unisono, es ist niemand aus der Reihe getanzt, sage ich einmal. Selbstverständlich haben nicht alle das Wort ergriffen, und denken kann jeder, was er will. Aber was wir gehört haben, ging in zwei Richtungen: Zum einen ging der Tenor dahin, dass die Kantone keine neue Bundesgesetzgebung wollen; das haben wir heute verschiedentlich gehört, und das geht auch aus dem erwähnten Brief hervor. Zum anderen haben wir, und das ist für mich wesentlich wichtiger, eindrücklich dargelegt erhalten, wie die Kantone heute tätig sind. Die Kantonsvertreter haben uns dargelegt, dass sie die Integrationsaufgabe wichtig nehmen; sie haben uns dargelegt, wie sie diese in ihren Kantonen konkret angehen. Das hat mich beeindruckt, und ich habe tatsächlich den Eindruck erhalten, dass die Kantone tätig sind, dass sie ihre Aufgabe gut erfüllen und dass sie das aufgrund der heutigen Rechtsgrundlagen auch tun können. Sie können es im Rahmen der Verbundaufgabe von Artikel 53 des Ausländergesetzes tun, und sie tun es auch tatsächlich.

In dieser Situation frage ich mich natürlich, wo denn hier noch weiterer Handlungsbedarf seitens des Bundesgesetzgebers besteht; das ist doch die Frage. Müssen wir tatsächlich noch neues Bundesrecht setzen, nachdem die Integrationsaufgabe auf Stufe der Kantone erfüllt wird?

Ich bin der Meinung, dass der Änderungsantrag den guten Willen der Kommissionsmehrheit zeigt, eine Lösung zu finden. Herr Reimann lacht. Ich teile seine Auffassung überhaupt nicht, dass da ein "Buebetrickli" versucht werde, und ich wehre mich auch gegen diese Ausdrucksweise. Sie passt nicht in diesen Rat, mein lieber Freund - möglicherweise in die andere Kammer; ich habe Verständnis in Bezug auf die ersten Anpassungen, aber in diesen Rat passt das nicht. Es ist kein "Buebetrickli", die Kommission hat sich hier alle Mühe gegeben.

Was enthält dieser Änderungsantrag nun aber tatsächlich? Auf der einen Seite wird nach wie vor von einem Integrationsrahmengesetz gesprochen - einem Rahmengesetz. "Mira wohl", ein Rahmengesetz habe ich immer gern, das wäre ja locker gestrickt - ich glaube es allerdings in der Regel nicht so ganz -, aber dann kommt eben das "oder", und dort wird dann gesagt "eine entsprechende Revision des Ausländergesetzes und der betroffenen Spezialgesetze". Wir haben gehört, dass bereits 17 Gesetze betroffen sind. Stellen Sie sich vor, was das bedeutet: Dann wird in 17 Gesetzen zusätzlich legiferiert! Sie können es drehen und wenden, wie Sie wollen, wir erhalten so oder so ein Ergebnis mit mehr und mit intensiverer Rechtsetzung des Bundes. Das ist ja der Zweck.

Was bedeutet das wiederum? Es bedeutet unter dem Strich eine Kompetenzverschiebung weg von den Kantonen hin zum Bund, weil es ja eben um die Bundesgesetzgebung geht. Gerade das erachte ich in einem Bereich, in dem eigentlich die Kantone und die Gemeinden die Aufgaben erfüllen müssen, als falsch. Die Integration muss in unserem staatlichen Aufbau von unten her erfolgen. Es sind ja Bereiche - Sie haben die Aufzählung im Schreiben der KdK erhalten -, bei denen die Zuständigkeiten primär bei den Kantonen liegen.

Mir scheint also, bei allem guten Willen, hier am Ende trotzdem eine weitere Kompetenzverschiebung Richtung Bund vorzuliegen. Das ist nicht nötig. Die Motion ist in diesem Sinn überflüssig, weil die Aufgabe ja tatsächlich gut angegangen wird. Und: Es ist eine Motion, Kollege Comte, es ist kein Postulat. Der Vorstoss will mehr Gesetzesvorschriften, schlicht und einfach. Das ist ja der Sinn der Motion, es geht nicht um ein Postulat. Der Bericht des Bundesrates ist ohnehin in Aussicht gestellt.

Bleibt noch die Frage, wieweit die vergangene Volksabstimmung hier hineinspielt. Ich bin der Auffassung, dass das Ergebnis dieser Volksabstimmung für unseren Entscheid heute keine Rolle spielt. Wir sind hier frei. Was ist geschehen? Der Gegenentwurf mit dem Integrationsartikel ist abgelehnt worden. Wir erfüllen hier also keinen Auftrag des Volkes. Wir sind völlig frei. Für mich persönlich war im Übrigen - Sie können sich erinnern - dieser Integrationsartikel der Grund, weshalb ich mich in der Schlussabstimmung über den Gegenentwurf der Stimme enthalten habe. Wir sind hier frei. Wir können machen, was wir wollen. Aber die Gründe insgesamt, vor allem der, dass die Kantone in ihrem Auftrag nicht weiter mit Bundesgesetzgebung eingeengt werden sollen, sprechen gegen diese Motion.

Ich bitte Sie, die Minderheit zu unterstützen.