Schelbert Louis · Nationalrat · 2011-03-16
Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2011-03-16
Wortprotokoll
Das geltende Recht sieht vor, dass der Bundesrat dem Parlament alle vier Jahre einen Bericht über den Vollzug und die Wirksamkeit des NFA unterbreitet. Beobachtet werden die Auswirkungen auf den Bund und auf die Kantone. Mit dem Minderheitsantrag, über den wir jetzt sprechen, wollen wir erreichen, dass die Auswirkungen umfassender angeschaut werden; es sollen auch die Wirkungen auf die Städte und Gemeinden in den Bericht einbezogen werden. In der Botschaft heisst es, es gebe direkt in den Städten keinen Effekt. Das ist insofern nicht falsch, als die Mittel an die Kantone und nicht an die Städte und Gemeinden fliessen. Es ist aber insofern nicht richtig, als sich in Städten und Gemeinden ganz unterschiedliche Wirkungen zeigen, je nach der gesetzlichen Ausgestaltung in den Kantonen.
Generell haben viele Beschlüsse, die in diesem Haus gefasst werden, weitreichende Auswirkungen auf Städte und Gemeinden. Wir als Gesetzgeber sollten mehr darüber wissen. Kantone wie Zürich, Luzern oder Aargau belasten die Städte und Gemeinden über den NFA mehr; Bern oder die Waadt haben dagegen Regeln, dass etwa die Sozialausgaben durch Kanton und Gemeinden je hälftig getragen werden.
Wenn das Parlament Korrekturen anbringen will, muss es wissen, was es damit bewirkt. Das ist auf der Ebene von Städten und Gemeinden bislang nicht gewährleistet; es gibt niemanden, der die entsprechenden Grundlagen erarbeitet. Jetzt ist es an der Zeit, die Weichen zu stellen, damit das mit dem nächsten Wirkungsbericht anders wird.
Das Projekt NFA ist in erster Linie ein Bundesprojekt. Die Kantone sind Partner, aber die Übersicht über das Ganze hat der Bund. Er ist deshalb die richtige Instanz, um die entsprechenden Untersuchungen über den NFA anzustellen. Die Rechtsgrundlage steht in Artikel 50 der Bundesverfassung. In Absatz 2 heisst es, dass der Bund bei seinem Handeln die möglichen Auswirkungen auf die Gemeinden beachtet. Absatz 3 lautet: "Er nimmt dabei Rücksicht auf die besondere Situation der Städte und der Agglomerationen sowie der Berggebiete." Mit unserem Minderheitsantrag wird diesen Verfassungsbestimmungen nachgelebt.
Wir bitten Sie um Zustimmung.