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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-03-16

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-03-16

Wortprotokoll

Was ist das System des NFA, bzw. was ist hier vorgesehen? Es wird angerechnet, was ausschöpfbar ist, und zwar das, was nach der direkten Bundessteuer ausgeschöpft werden kann - und nicht das, was an Steuereinnahmen der betreffenden Bereiche ausgeschöpft wird. Das zeigt sich gerade bei den Kantonen, die niedrige Steuern haben und trotzdem die möglichen Steuerbezüge angerechnet erhalten. Dasselbe gilt jetzt hier auch bei der Pauschalbesteuerung.

Wenn Sie den Minderheitsantrag annähmen, würden Sie damit dem Grundgedanken des Ressourcenpotenzials widersprechen, bei dem es um die steuerlich ausschöpfbare Wertschöpfung geht und nicht um die steuerlich ausgeschöpfte Wertschöpfung.

Die Pauschalbesteuerung ist ein Instrument, das wir kennen; es ist im DBG und im StHG enthalten. Ich sage Ihnen jetzt, wie es dort umschrieben ist, damit Sie einmal den Text hören. Man spricht immer von Vekselberg und solchen Personen; es gehören aber auch andere dazu. Ich möchte Ihnen kurz die entsprechenden Bestimmungen im StHG und im DBG vorlesen bzw. referieren. In Artikel 6 Absatz 1 StHG [PAGE 450] heisst es: "Natürliche Personen, die erstmals oder nach mindestens zehnjähriger Landesabwesenheit steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz nehmen und hier keine Erwerbstätigkeit ausüben, haben das Recht, bis zum Ende der laufenden Steuerperiode" - also nicht unbeschränkt - "anstelle der Einkommens- und Vermögenssteuer eine Steuer nach dem Aufwand zu entrichten." Das ist die Regelung für die Pauschalbesteuerung. Wenn Sie das hören, dann erkennen Sie auch gleich, dass die Kantone dieses steuerpflichtige Einkommen nicht in der gleichen Art und Weise ausschöpfen können wie die Einkommen der in der Schweiz erwerbstätigen Steuerpflichtigen. Es sind ja Personen, die hier keine Erwerbstätigkeit ausüben.

Es ist so, dass nur die Pauschalbesteuerung gemäss der direkten Bundessteuer - sie ist die Bemessungsgrundlage und damit überhaupt der Massstab - dann auch ins Ressourcenpotenzial einfliesst. Wenn Sie eine stärkere Berücksichtigung vornehmen würden, dann würden Sie einem Kanton finanzielle Ressourcen anrechnen, die er gar nicht ausschöpfen kann. Das wäre absolut NFA-widrig: Sie können nur das anrechnen, was in einem Kanton ausschöpfbar ist.

Wir führen hier - das wurde gesagt - nicht die Grundsatzdiskussion über Pauschalbesteuerung. Die werden wir später führen. Wir hatten eine Gesetzesrevision in der Vernehmlassung. Damit Sie nun auch die Ansätze dessen hören, was heute bei der direkten Bundessteuer, die hier ja massgebend ist, unter dem Titel "Pauschalbesteuerung" angerechnet wird: Da heisst es, dass der Aufwand beim Bund mindestens dem fünffachen Betrag des Mietwerts respektive des Mietzinses entsprechen müsse; das ist die heutige Regelung im DBG. Neu wird es - das haben wir in der Vernehmlassung vorgeschlagen; was am Schluss herauskommt, wissen wir noch nicht, vor allem nicht, wozu Sie dann Ja oder Nein sagen - das Siebenfache der Wohnkosten oder das Dreifache des Pensionspreises für die direkte Bundessteuer und die kantonale Steuer. Es muss ein minimales steuerbares Einkommen von 400 000 Franken zugrunde gelegt werden. Das war der Vorschlag in der Vernehmlassung.

Noch einmal: Wir diskutieren nicht über die Pauschalbesteuerung als solche - dazu gibt es unterschiedliche Meinungen - sondern darüber, wie man heute, wenn von der Möglichkeit der Pauschalbesteuerung in einzelnen - nicht in allen - Kantonen Gebrauch gemacht wird, nach dieser Pauschalbesteuerung die ausschöpfbaren Ressourcen hineinrechnen kann. Es gibt keinen anderen Weg als den, den wir vorgeschlagen haben, nämlich diese Ansätze gestützt auf die direkte Bundessteuer zu nehmen. Das entspricht der Realität, weil mehr gar nicht ausgeschöpft werden kann, wenn man nach diesen Bestimmungen vorgeht. Das andere ist die Diskussion, die wir im Zusammenhang mit der Pauschalbesteuerung als Besteuerungsform führen werden.