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Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · 2011-03-16

Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-03-16

Wortprotokoll

Ich möchte Sie bitten, sowohl bei Artikel 2 als auch bei Artikel 3 als Konsequenz bei der Mehrheit zu bleiben.

Ich erinnere mich sehr gut an die ersten Diskussionen zu diesem Gesetz und zur Umsetzung. So diskutierten wir am 19. Juni 2003 hier zum ersten Mal über die Frage, wie gross der Anteil der ressourcenstarken Kantone sein solle. Der Bundesrat schlug ursprünglich vor, dass der Beitrag der ressourcenstarken Kantone gleich hoch sein solle wie jener des Bundes, also 100 Prozent. Dann kam ein Antrag aus dem Ständerat, der eine obere Grenze bei 75 Prozent festlegen wollte, sodann ein Antrag für generell zwei Drittel und dann auch ein Antrag, der keine Obergrenze für die Kantonsbeteiligung festlegen wollte, sondern mit zwei Dritteln lediglich eine untere Grenze. Der Nationalrat entschied damals sehr klar, bei 50/50 zu bleiben; Bund wie ressourcenstarke Kantone sollten einen gleich hohen Betrag leisten. Das ging dann zurück in den Ständerat, und wir trafen uns schliesslich in der Differenzbereinigung bei 80 Prozent. Jetzt steht sowohl in der Verfassung als auch in Artikel 4 des Filag, dass der Grundbeitrag der ressourcenstarken Kantone zwischen zwei Dritteln und 80 Prozent der Leistungen des Bundes liegen soll. Das war ein hart ausgefochtener Kampf, es war ein Kompromiss, der am Schluss ganz klar siegte.

Aus dem Amtlichen Bulletin geht hervor, dass damals ein gewisser Marcel Scherer sagte, dies sei eine Schicksalsfrage, Thérèse Meyer-Kaelin unterstützte damals im Namen der CVP sogar die 100 Prozent. Ich möchte Sie deshalb bitten, wenn es um die konkrete Umsetzung geht, nicht den untersten Betrag für die ressourcenstarken Kantone einzusetzen. Das ist hier etwas, was genauso austariert ist wie bei den anderen Fragen. Nachdem wir soeben der Minderheit Vischer gefolgt sind, liegt der Anteil bei 73 Prozent, und dieser Wert befindet sich ziemlich genau zwischen den zwei Dritteln und den 80 Prozent. Er bleibt also dort, wo er auch schon das letzte Mal lag. Die Idee, keine Obergrenze zu setzen, scheiterte damals ja markant. Wollten Sie nun auch hier eine Verschiebung vornehmen, wäre das sehr unfair; die ressourcenschwachen Kantone würden es nicht goutieren, wenn sie sozusagen auch hier noch einmal schlechter wegkämen.

Ich bitte Sie deshalb dringend, das Kompromisspaket jetzt nicht aufzuschnüren und bei den beiden Anträgen die Mehrheit zu unterstützen.