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Malama Peter · Nationalrat · 2011-03-17

Malama Peter · Nationalrat · Basel-Stadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-03-17

Wortprotokoll

Wir debattieren hier und heute über ein Anliegen, das auf den ersten Blick wohl die Sympathie der meisten weckt: mehr Ferien für alle! Dieser Wunsch reiht sich in eine ganze Reihe von Forderungen ein, die auf die Schnelle eine positive Reflexreaktion auslösen: mehr Lohn für alle, bessere Sozialleistungen für alle, kürzere Arbeitszeiten für alle usw. So populär diese Forderungen auf Anhieb scheinen, so sehr erstaunt es, dass sie nicht allesamt in unserer Verfassung verankert sind, wie dies nun für die 6 Wochen Ferien gefordert wird. Doch dies hat einen ganz simplen Grund: Der Souverän hat bisher bewusst darauf verzichtet, das Erfolgsmodell der Sozialpartnerschaft zu untergraben. Das ist auch gut so, denn wenn durch den Gesetzgeber zu viel vorgeschrieben wird, macht Verhandeln auf Stufe der Sozialpartnerschaft wenig Sinn.

Der Ferienanspruch ist ein wichtiger Bestandteil der Gesamtarbeitsverträge. In den Verhandlungen über diese Verträge ringen Arbeitgebervertretungen und Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter bekannterweise hart um Löhne, um Arbeitszeiten, um Arbeitsbedingungen und eben auch um Ferientage. Am Schluss der Verhandlungen schaut allermeistens - im Sinne von Nehmen und Geben - ein für beide Seiten tragbarer Kompromiss heraus, bei dem die unterschiedlichen Komponenten fein aufeinander abgestimmt sind. Abgesehen davon gehen viele Gesamtarbeitsverträge bekannterweise über das gesetzliche Minimum von 4 Wochen Ferien hinaus. In den Gesamtarbeitsverträgen wird den besonderen Anforderungen einer bestimmten Branche besser Rechnung getragen, als dies mit irgendeiner obrigkeitlichen Regelung möglich wäre. Dies kommt sowohl den Arbeitnehmern als auch den Arbeitgebern zugute. Es wäre deshalb falsch, eine dieser Vertragskomponenten von oben herab zu regulieren. Dadurch würden viele Gesamtarbeitsverträge gehörig aus dem Lot gebracht, und die bewährte Sozialpartnerschaft würde massiv belastet.

Als die 4 Wochen Ferien vor knapp dreissig Jahren im Obligationenrecht festgeschrieben wurden, stand die Schweiz mit ihrem gesetzlich geregelten minimalen Ferienanspruch nicht gut da, ein Eingriff des Gesetzgebers war gerechtfertigt. Heute aber präsentiert sich die Lage anders, die Schweiz steht im internationalen Vergleich mit ihren Ferienregelungen gut da. Es gibt daher keinen Grund dafür, dass die branchenspezifische Flexibilität und die bewährte Sozialpartnerschaft mit einem Verfassungsartikel oder einer Anpassung des Gesetzes ausgehebelt werden, ganz zu schweigen von den Mehrkosten, welche gesetzlich verankerte 6 Wochen für die Wirtschaft mit sich bringen würden. Dies würde die internationale Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen Werkplatzes belasten und könnte einen Stellenabbau zur Folge haben.

Ich empfehle Ihnen deshalb im Sinne einer stabilen und sicheren Sozialpartnerschaft in unserem Land, die Volksinitiative dem Volk zur Ablehnung zu empfehlen und die entsprechenden Vorstösse abzulehnen.