Lexipedia

Genner Ruth · Nationalrat · 2001-05-08

Genner Ruth · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2001-05-08

Wortprotokoll

In die Artikel 23 und 24 dieser 11. AHV-Revision hat der Bundesrat das grösste Sparpaket eingebaut. Das Hauptopfer zur finanziellen Konsolidierung der AHV hätten nach Auffassung des Bundesrates die Witwen zu tragen. Ein Kahlschlag bei den Witwenrenten ist für die grüne Fraktion unhaltbar und inakzeptabel. Sieben von zehn Witwen würden künftig keine Rente mehr erhalten. Damit würde ein Einsparungspotenzial von rund 800 Millionen Franken möglich werden. Unhaltbar ist aus unserer Sicht auch die Begründung des Bundesrates in der Botschaft. Er schreibt: "Die Angleichung der Witwen- an die Witwerrente baut auf einer partnerschaftlichen Aufgabenteilung in der Familie auf." Es stellt sich deshalb die Frage, ob die Voraussetzungen für die Einschränkung und Gleichstellung bei den Witwenrenten zum heutigen Zeitpunkt wirklich gegeben sind. Solange Frauen auf dem Arbeitsmarkt weiterhin Diskriminierungen ausgesetzt sind, verkommt jede Gleichstellungsmassnahme im Hinblick auf die Angleichung an männliche Arbeitsbiografien zu einer weiteren Benachteiligung und damit zu einer Schlechterstellung der Frauen.

Es ist daher wichtig, in diesem Zusammenhang die Situation der Frauen genauer zu betrachten. Welche Ziele der Gleichstellung sind erreicht worden? Welche Veränderungen haben dabei die Lebensformen von Männern und Frauen erfahren?

Frau Bundesrätin, Sie kennen die Daten bezüglich Umsetzung von Gleichstellungsbemühungen ganz genau. In der Schweiz sind Frau und Mann weit davon entfernt, im gelebten Alltag gleichgestellt zu sein. Die Lohnschere ist nach wie vor offen, die Differenz beträgt noch immer rund 20 Prozent. Zwar gehen immer mehr Frauen einer Erwerbstätigkeit nach, wenn wir jedoch den Beschäftigungsgrad anschauen, sehen wir, dass Männer zu 90 Prozent Vollzeit arbeiten und Frauen zu 55 Prozent Teilzeit. Warum? Die Frauen leisten den vorwiegenden Teil der Haushalts- und Erziehungsarbeit.

Eine Gleichstellung von Mann und Frau bezüglich Rentenleistungen setzt jedoch auch eine Gleichstellung in den Arbeitsverhältnissen und entsprechend in den Arbeitsbedingungen voraus. Auch wenn die Frauen im Erwerbsleben immer mehr Fuss fassen - und diese Entwicklung ist zu fördern und zu unterstützen -, zeigt es sich, dass die Frauenbiografien bei der Geburt von Kindern einschneidende Veränderungen erfahren. Von den vollzeitlich erwerbstätigen Frauen blieben 1999 ein Drittel nach der Geburt des ersten Kindes vollzeitbeschäftigt, ein Drittel reduzierte den Beschäftigungsgrad, und ein weiteres Drittel stieg aus dem Erwerbsleben aus. Von den teilzeiterwerbstätigen Frauen blieb rund die Hälfte nach der Geburt des ersten Kindes erwerbstätig, die andere Hälfte gab die Berufstätigkeit auf.

Sicher ist der Wiedereinstieg ein wichtiges Thema. Viele Frauen nehmen, wenn die Kinder grösser sind, die Berufstätigkeit wieder auf. Aber das Dilemma der Vereinbarkeit von Beruf und Familie stellt sich heute bei allen Frauen und Männern, die Kinder haben wollen und Kinder haben. Die immer wieder diskutierten Probleme wie Mutterschaftsversicherung, Kinderbetreuung, Tagesschulen, Kinderkosten usw. sind noch nicht gelöst.

Die Erfahrung, als Verwitwete plötzlich alleine zu sein, hat in unserer Gesellschaft sehr einschneidende Konsequenzen. Verwitweten gemeinsam ist, dass sie ungewollt im Leben allein stehen. Wie sie ihren Verlust und die Trauer überwinden und ihr Leben weiterleben, ist so individuell, wie es die Frauen oder Männer selber sind. Bei den Witwern, die gegenüber den Witwen statistisch die viel kleinere Gruppe ausmachen, reagiert die Gesellschaft entsprechend den gängigen Rollenvorstellungen jedoch ganz anders. Witwer werden insbesondere im Haushalt und im Zusammenhang mit der Betreuung von Kindern weit mehr unterstützt als Witwen. Auch kann festgestellt werden, dass sich viele Witwer bald wieder verheiraten. Übrigens arbeiten die meisten Witwer Vollzeit, auch wenn sie Kinder haben; die Frauen arbeiten höchstens Teilzeit und leben im Vergleich auch zu geschiedenen Frauen weit mehr allein.

Der Bundesrat und auch die Kommissionsmehrheit sehen unsinnigerweise zwei Sorten von Witwen vor. Der Bundesrat sieht nämlich eine Kategorie von Müttern vor, die ihre Kinder früh hatten, und eine Kategorie von Müttern, die ihr erstes oder jüngstes Kind nach dem 32. bzw. 27. Altersjahr hatten. Ausgerechnet diejenigen Frauen mit wenig Berufserfahrung und einer eher kurzen Ausbildung sollen also keine Hinterlassenenrente mehr erhalten. Keine Mutter wird während der Erziehungsphase als Witwe voll arbeiten können. Dementsprechend hat sie keine oder nur eine reduzierte private Vorsorge aufbauen können. Wer wird die fehlenden Beitragsgelder bei der Pensionskasse für diese nur mit kleinen Pensen erwerbstätigen Mütter übernehmen? Wer bezahlt Weiterbildung und Umschulung? Gerade im Hinblick auf den Wiedereinstieg und die Altersvorsorge sind die vorgeschlagenen Modelle nicht durchdacht.

Der Bundesrat selber steht nicht dazu, dass er den Koordinationsabzug abschaffen muss, gerade im Hinblick auf diese Teilpensen. Auch hier besteht ein Widerspruch zum Modell.

Frau Bundesrätin Dreifuss, Rentenleistungen für Witwen und Waisen bedeuten in einem hohen Masse reine Kaufkraft. Diese heutigen Zahlungen sichern nämlich Existenzen.

Familien mit Kindern haben mit den vorgesehenen Neuregelungen ein massiv tieferes Versicherungsniveau, auch bei der Altersvorsorge. Wenn beide Ehepartner die Erwerbsarbeit aufteilen, also partnerschaftlich arbeiten, werden sie mit einem doppelten Koordinationsabzug bestraft. Aus versicherungstechnischen Überlegungen würden am besten beide Elternteile gleichzeitig voll im Erwerbsleben bleiben. Es stellt sich dann einfach die Frage, wer denn die Erziehungsarbeit leisten soll.

Der Bundesrat gibt mit diesem Modell schlechte und dazu auch unkoordinierte Signale an die Familien: bisher keine Mutterschaftsversicherung, keine Ergänzungsleistungen für Familien - die kommen jetzt dann hoffentlich -, keine Familien- oder Kinderrenten, dafür aber Steuerabzüge, welche nur gut gestellten Familien dienen.

Die gewünschte partnerschaftliche Aufteilung der Familienarbeit setzt die Umsetzung wichtiger Rahmenbedingungen voraus, und in diesem Zusammenhang muss die Witwenrente beurteilt werden. Es darf nicht sein, dass die Gleichung "Gleichstellung gleich Einschränkung" für die Witwen Realität wird - insbesondere, weil die Mehrzahl der Witwen ohnehin Einschränkungen und Entbehrungen erfahren musste. Eine Studie von 1998 belegt die gravierenden finanziellen Auswirkungen, die vielen Frauen im Witwenstatus drohen. Leider werden aber als Beispiele oft privilegierte Witwen herangezogen. Es gibt privilegierte Witwen, aber als Beispiel für die Machbarkeit der Kürzungen können sie nicht angeführt werden.

Die grüne Fraktion geht davon aus, dass der unsägliche Vorschlag des Bundesrates, bestehende Rentenleistungen zu streichen, in diesem Rat keine Chance hat. Wenn die Besitzstandwahrung bei Rentenleistungen angetastet würde, würde damit das Vertrauen in das Sozialversicherungssystem grundlegend erschüttert. Wir bitten Sie deshalb, dem Prinzip der Besitzstandwahrung treu zu bleiben und keine [PAGE 436] laufenden Renten zu streichen. Aufgrund der vorhin gemachten Überlegungen unterstützt die grüne Fraktion alle Anträge der Minderheit I (Maury Pasquier), die geltendes Recht beibehalten wollen.

Die grüne Fraktion vertritt nach wie vor die Auffassung, dass sich die Sozialversicherungen dem gesellschaftlichen Wandel anzupassen haben. Sie dürfen nicht einem gesellschaftlich wünschbaren Gleichstellungsprozess vorgreifen und dabei auch noch eine Schlechterstellung der Schwächeren bringen. Erst mit einer allfälligen 12. AHV-Revision und nach einer entsprechenden Entwicklung der Gesellschaft können wir im Versicherungsbereich Veränderungen für Witwen vornehmen.

Genner Ruth · Nationalrat · 2001-05-08 | Lexipedia | Lexipedia