Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2001-05-08
Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-05-08
Wortprotokoll
Wir haben hier verschiedene Varianten der Flexibilisierung. Interessant ist dabei eigentlich, dass zu Artikel 39, der ja auch ein Teil dieser Flexibilisierung ist, noch gar niemand gesprochen hat; es geht dort um "65 plus". Es ist weiter interessant, dass sich am Aufschub niemand besonders stört, weil es sich um eine rein versicherungstechnische Berechnung handelt. Das ist eigentlich bezeichnend, obwohl man ja alle Rentner, die das Risiko eines Rentenaufschubs auf sich nehmen, eigentlich auszeichnen müsste. Man vergisst bei dieser Diskussion immer wieder, dass auch "65 plus" ein Thema der Flexibilisierung ist.
Beim Vorbezug sieht die Sache dann allerdings etwas anders aus. Die Ideenvielfalt, wie man hier bessere Rentenleistungen schaffen könnte, ist ausgeschöpft worden; wir haben fünf Varianten. Hier ist es natürlich auch interessanter, Vorschläge zu machen. Damit kann man sich natürlich in der Bevölkerung einen guten Namen schaffen, man hat ja dann etwas getan. Wer die Kosten für diese Beschlüsse übernimmt, das überlässt man dann den Nachfolgern, weil die Beschlüsse ja erst etwa in 15 Jahren voll wirksam werden.
Was die Minderheit I (Rossini) zu Artikel 21 Absatz 1 vorschlägt, ist für mich persönlich an sich ein hervorragender Antrag: Weil ich ja bereits mit 18 Jahren Beiträge bezahlt habe und kaum Beitragslücken aufweise, könnte ich mich also mit 60 Jahren ohne Rentenkürzung pensionieren lassen. Aber Sie müssen keine Bedenken haben, ich werde diesem Antrag trotzdem nicht zustimmen, weil er für die Bevölkerung mit gut einem Mehrwertsteuerprozent Mehrkosten verbunden ist. Da zeigt sich ja das Problem: Mit dem Antrag der Minderheit I (Rossini) sind also etwa 2,5 Milliarden Franken Kosten verbunden. Ich glaube, das ist doch nicht realistisch.
Am Beispiel dieses Antrages sehen Sie auch - hier liegt ja die Krux der Flexibilisierung -, dass Sonderlösungen ausserordentlich problematisch sind. Es gibt meines Erachtens zwei Gründe, warum die hier in den verschiedenen Varianten vorgeschlagene Flexibilisierung nur in der Variante der Minderheit I (Widrig) als versicherungstechnische Kürzung ohne Vorbehalte durchgeführt werden kann:
1. Die Kostenfolge ist ja der Hauptgrund für die Ablehnung der verschiedenen Minderheitsanträge respektive für die Unterstützung des Antrages, sich auf die versicherungstechnische Kürzung zu beschränken; ein anderer Grund ist die Bevölkerungsentwicklung. Denn wenn 2015 die grosse Altersverschiebung kommt, sollte die AHV dieser Herausforderung eigentlich immer noch gewachsen sein.
2. Nicht weniger wichtig ist das völlig neue Element, welches in unsere Volksversicherung Nummer 1 eingeführt werden soll. Heute haben wir eine überschaubare, saubere Ordnung in der AHV: Das Alter ist allein entscheidend für die Rentenberechtigung; die Rentenhöhe wird im Verhältnis von eins zu zwei vom Minimum zum Maximum der Rentenleistung nach einem - so möchte ich das einmal nennen - "sozialen Versicherungsprinzip" gerechnet. Alle Minderheitsanträge, der Antrag der Kommissionsmehrheit und der Entwurf des Bundesrates - ausser dem Antrag der Minderheit I (Widrig), den ich und die Mehrheit der SVP-Fraktion unterstützen - haben die Gemeinsamkeit, dass eben ein solches neues Element eingeführt werden soll. Die bestehende Rentenformel wird nach dem Antrag der Kommissionsmehrheit und den Anträgen der Minderheiten II und III mit einer neuen Formel beim Vorbezug überdeckt. Wir haben also eine zusätzliche Formel, die meines Erachtens dem Wesen der AHV widerspricht, weil das Versicherungsprinzip mit den entstehenden Mehrkosten einmal mehr ein Stück weit unterlaufen würde. Das ist eine doppelte Solidarität, welche für all jene, die über Jahre hinweg weit über ihren Rentenerwartungen liegende Beiträge bezahlen - das ist eine schöne Anzahl Personen in unserer Bevölkerung -, nicht unproblematisch ist.
Es muss von einer Verschlechterung in der AHV gesprochen werden, wenn eine weitere Formel über die bereits bestehende gelegt wird.
Im Zusammenhang mit der AHV gilt es ja immer auch mit einzubeziehen - ich versuche das überall auch immer wieder zum Ausdruck zu bringen -, dass das gute Image und die Akzeptanz unserer ersten Säule weitgehend auch auf das einfache, an sich grundsätzlich nachvollziehbare Prinzip zurückzuführen ist. Bei Elementen, die einzelne Gruppen bevorzugen, die versuchen, Sonderregelungen zu treffen, ist meines Erachtens auch aus diesem Grund grösste Vorsicht geboten.
In diesem Zusammenhang wird bei den Flexibilisierungsvorschlägen immer auch von den Leuten mit bescheidenen Einkommen gesprochen, welche den vorzeitigen Rücktritt ins Auge fassen. Man begünstige mit diesen Vorschlägen diese Absicht. Hier gilt es doch auch einmal festzuhalten, wovon wir denn eigentlich sprechen. Der Unterschied, den beispielsweise die Annahme des Antrages der Mehrheit und des Antrages der Minderheit I (Widrig) zu Artikel 40ter - also soziale Abfederung gegen versicherungstechnische Kürzung - zur Folge hat, beträgt bei einer kleinen Monatsrente etwa 50 bis höchstens 150 Franken. Das ist der Unterschied, welcher in den Renten bei diesen beiden Anträgen zum Ausdruck kommt. Davon sprechen wir. Ich kann nicht glauben, dass diese Unterschiede nun dazu führen sollen, dass diese Leute, wie sie vorhin der Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes aufgeführt hat - diejenigen vom Gastgewerbe, die kleine Löhne haben -, nun einen vorzeitigen Rücktritt ins Auge fassen können, und darum würde [PAGE 424] es doch bei der Flexibilisierung gehen. Das, habe ich vorhin immer gehört, sei die Absicht dieser sozialen Abfederung. Dass diese Leute keine zweite Säule zur Verfügung haben, die einen vorzeitigen Rücktritt doch möglich macht, müssen Sie auch sehen.
Also ist diese Flexibilisierung mit so genannt sozialer Abfederung doch sozialpolitische Augenwischerei. Sie bringt nämlich den Leuten, die glauben, es nütze ihnen, eben nichts, weil sie die anderen Möglichkeiten nicht haben, um davon zu profitieren. Das ist die Realität, und dieser haben wir, so meine ich, ins Auge zu sehen. Was wir mit solchen Mehrkosten produzieren, sind nicht bessere Bedingungen für diese Leute. Wir schaffen denjenigen bessere Bedingungen, die die nächsten Wahlen bestreiten und von sich behaupten können, sie hätten sozialpolitisch etwas gemacht; das ist ziemlich das Einzige. Und nebenbei bringen wir die AHV mit zusätzlichen Kosten unnötig unter Druck.
Das ist die Situation, und darum ist der wesentliche und grössere Teil der SVP-Fraktion der Meinung, man sollte flexibilisieren - das ist unbestritten -, aber eine Flexibilisierung wählen, die die Kostenneutralität wahrt. Das ist das Ziel des Antrages der Minderheit I (Widrig).