Killer Hans · Nationalrat · 2011-03-17
Killer Hans · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-03-17
Wortprotokoll
Die UREK hat sich anlässlich von zwei Sitzungen im August und im November 2010 intensiv mit der Thematik der Industriebrachen befasst. Grundsätzlich darf festgestellt werden, dass in der Kommission Einigkeit herrscht, dass mit dem Kulturland sorgfältig umgegangen werden muss. Zur Entlastung des Drucks sind auch die Industriebrachen geeignet. Sie liegen in der Regel im erschlossenen Siedlungsgebiet, sind also für Überbauungen bestens geeignet. Einen nicht unerheblichen Anteil an diesen Flächen von fast 2000 Hektaren stellen die Bahnareale bei den Bahnhöfen dar.
Die parlamentarische Initiative Leutenegger Oberholzer fordert drei Sachen:
1. Die Förderung des Industriebrachenrecyclings, also die Förderung der Umnutzung von unternutzten belasteten Standorten.
2. Die Finanzierung des Verfahrens. Das betrifft Beiträge an die Kosten des Industriebrachenrecyclings, Beiträge an Konzepte und die Planung von Pilotprojekten von Kantonen und Gemeinden, an die Erstellung von kantonalen Verzeichnissen unternutzter belasteter Industriebrachen sowie an Aufwendungen zur Baureifmachung, also auch an Entsorgungskosten.
3. Die Erstellung eines Industriebrachenverzeichnisses in Form von öffentlich zugänglichen kantonalen Katastern.
Die Kantone verfügen über detaillierte Kataster der belasteten Standorte. Die Grundlagen für die Beurteilung solcher Abklärungen sind also in den Kantonen vorhanden. Es gibt auch verschiedene gute Beispiele von sanierten Arealen. So viel zur Ausgangslage. [PAGE 524]
Die Diskussionen in der UREK drehten sich in erster Linie um die Form des Vorstosses. Das Problem der grossen brachliegenden Flächen ist uns bewusst, die Behandlung im Zeitpunkt der angelaufenen Diskussionen um die Teilrevision des RPG scheint richtig.
Die Kommission hat an ihrer ersten Behandlung des Geschäftes beschlossen, von der Verwaltung einen Bericht einzuholen über den aktuellen Stand der Dinge und darüber, wie im Rahmen der Beratungen zur Teilrevision des RPG dem erkannten Problem der Unternutzung von Arealen in erschlossenen Gebieten begegnet werden kann. Dieses Vorgehen basiert auf den Diskussionen in der Kommission darüber, was die Ursachen der grossen Brachflächen seien. Die Verwaltung vermutet, es sei die Tatsache, dass es zu wenig Experten gebe, die den Eigentümern helfen könnten. Zudem betrachtet sie die fehlende Infrastruktur im Bereich der Entsorgung grosser Aushubmengen als Teil des Problems, was ich persönlich als im Bereich dieser Thematik Tätiger anzweifle.
Die Kommissionsmitglieder sorgten sich zum Teil wegen der enormen Gesamtkosten von geschätzten 10 bis 30 Milliarden Franken. Auch die Frage, ob zu rigorose Vorschriften und Nulltoleranz bei den Belastungswerten nicht zu exorbitanten Kosten beitragen, welche die Grundeigentümer natürlich abschrecken, wurde in den Raum gestellt. Dabei blieb offen, ob es sinnvoll sei, bei Bauabsichten auf Industriebrachen immer das ganze Areal umzupflügen, auch wenn bis dahin keinerlei Belastung der Umwelt festgestellt wurde, und ob es nicht sachgerecht wäre, Erdmaterial nur dann abzutragen, wenn eine Gefährdung der Umwelt besteht; dies alles mit Blick auf Kostenoptimierungen. Jedenfalls dürften neue gesetzliche Regelungen nicht zu noch mehr und zu noch rigoroseren Vorschriften führen und damit die Schwelle für Sanierungen nochmals erhöhen. Es wurde im mehrheitlich ablehnenden Kreis auch die Meinung vertreten, dass gemäss einer Studie im Bereich der Industriebrachensanierung nicht das Finanzielle das Hauptproblem darstelle, sondern strukturelle und organisatorische Hindernisse.
Die Minderheit der Kommission sieht im in der parlamentarischen Initiative dargestellten Konzept ein zweckmässiges und sachgerechtes Vorgehen zur möglichst raschen Überführung von Industriebrachen und belasteten Standorten in unmittelbar baureife Flächen. Die Sanierung von Industriebrachen sei ein grosser Beitrag zur Verdichtung der Baugebiete nach innen. Auch diene dieses Vorgehen dazu, den Druck des Siedlungsgebietes auf Kulturlandflächen zu reduzieren.
In der Schlussbeurteilung der Kommission blieben einer Mehrheit die Bedenken, dass mit der scharf formulierten Initiative zu ultimativ und zu rigoros an das Thema herangegangen werde. Die Kommission entschied mit 9 zu 6 Stimmen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.
Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit der Kommission, der Initiative keine Folge zu geben.