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Casanova Corina · 2011-03-15

Casanova Corina · Graubünden · 2011-03-15

Wortprotokoll

Dem Bundesrat ist es ein Anliegen, dass seine Stellungnahmen, die er im Rahmen der Untersuchung abgibt, berücksichtigt und auch ausgewiesen werden. Die Praxis ist ja jetzt so, dass die Geschäftsprüfungskommissionen jeweils den Bundesrat auffordern, die Sachverhaltsdarstellung allenfalls zu korrigieren oder zu präzisieren. Es ist auch fraglich, ob sich das wirklich nur auf die Sachverhaltsdarstellung beziehen soll. Wenn der Bericht nachher publiziert wird, hat der Bundesrat auf jeden Fall noch die Möglichkeit zur Stellungnahme. Diese [PAGE 240] Stellungnahme bezieht sich aber vorwiegend auf die Empfehlungen, die die Aufsichtskommissionen machen; diese Stellungnahme erwarten die Aufsichtskommissionen eigentlich, und sie machen auch Nachkontrollen dazu. Es wäre dem Bundesrat aber ein Anliegen, dass die Stellungnahmen, die er schon vorher abgibt, auch einfliessen würden.

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