Janiak Claude · Ständerat · 2011-03-15
Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-03-15
Wortprotokoll
Wir nähern uns dem Ende der Beratungen, ich muss mich hier zum letzten Mal melden.
Der Bundesrat beantragt, dass seine Stellungnahme in Berichten der Aufsichtskommissionen speziell ausgewiesen wird und dass diese begründen müssen, warum sie eine Stellungnahme nicht berücksichtigen.
Wenn die GPK verpflichtet würde, die Stellungnahme des Bundesrates bereits in ihren Bericht einzubeziehen, wäre dies eine unzulässige Restriktion ihres verfassungsmässigen Auftrags. Die betroffene Behörde bzw. der Bundesrat hat einerseits bereits vor der Veröffentlichung eines Berichtes ein Konsultationsrecht. Jeder Bericht, den wir verabschieden, geht zuerst an den Bundesrat. Dieser kann, insbesondere was den Sachverhalt betrifft, Änderungen verlangen, die wir in der Regel vornehmen, wenn sie zutreffend sind. Aber die politische Wertung muss natürlich bei uns bleiben. Es geht also bei diesem Konsultationsrecht vor allem um eine Sachverhaltskontrolle, also darum, Sachverhaltsfehler auszumerzen. Zudem kann der Bundesrat in dieser Phase Geheimhaltungsinteressen geltend machen; auch darauf nehmen wir selbstverständlich Rücksicht. Anderseits kann er nach der Veröffentlichung offiziell Stellung nehmen und seine Stellungnahme ebenfalls veröffentlichen. Zu jedem Bericht der GPK gibt es eine Frist, und der Bundesrat gibt eine Stellungnahme ab.
Die Kommission ist der Meinung, dass der Bundesrat genügend Möglichkeiten hat, seine Sicht einzubringen. Diese Bestimmungen würden im Übrigen auch für die Finanzkommission gelten. Zu beurteilen, inwiefern dies für sie überhaupt Sinn machen würde, ist nicht unsere Aufgabe.
Ich bitte Sie, die beiden Anträge des Bundesrates abzulehnen