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Casanova Corina · 2011-03-15

Casanova Corina · Graubünden · 2011-03-15

Wortprotokoll

Hier geht es um zwei Fragen. Einerseits stellt sich die Frage, um welche Informationsrechte es geht. Worin sollen die Aufsichtskommissionen Einsicht nehmen dürfen, und worüber werden sie informiert? Gehören die Mitberichte dazu? Der Bundesrat ist damit einverstanden, dass die Aufsichtskommissionen, also die GPK, Einsicht in die Anträge erhalten.

Andererseits geht es um die Frage "Herausgabe von Kopien dieser Anträge oder nur Einsichtnahme?". Der Bundesrat beantragt Ihnen, dass die Aufsichtskommissionen Einsicht in die Anträge erhalten sollen, dass aber keine Einsicht in die Mitberichte und in die Protokolle gegeben werden soll.

Ich bitte Sie, dem Antrag des Bundesrates und dem Antrag Freitag zuzustimmen.

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