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Rechsteiner Paul · Nationalrat · 2001-05-08

Rechsteiner Paul · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-05-08

Wortprotokoll

Die neuesten Untersuchungen der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (Sake) bestätigen den internationalen Trend: Die vorzeitigen Pensionierungen, die Frühpensionierung oder der vorzeitige Ruhestand nehmen in allen westlichen Staaten, auch in der Schweiz, und ganz unabhängig von den gesetzlichen Regelungen zu. Aber welches sind die Effekte und die genauen Umstände dieser Zunahme?

Es ist so, dass in der Schweiz in den Branchen, in denen die Frühpensionierung zunimmt, relativ gute finanzielle Verhältnisse herrschen; diese Branchen kennen gut ausgebaute Pensionskassen: Banken, Versicherungen, Verkehr, Nachrichtenübermittlung, Chemie. In allen Branchen, in denen diese finanziellen Verhältnisse nicht gegeben sind - Bau, Reinigung, Gastgewerbe, Detailhandel -, überall dort, wo Leute arbeiten, die auf diesen vorzeitigen Ruhestand angewiesen wären, gibt es keinen vorzeitigen Ruhestand für die Betroffenen. Dort können sich die Leute das nicht leisten.

Genau so lauten die Ergebnisse einer Sake-Studie in Bezug auf die betroffenen Gruppen. Die Vorpensionierungen nehmen bei den Führungskräften enorm zu. Ganz überdurchschnittlich treten Führungskräfte vor Erreichung des gesetzlichen Rentenalters zurück. Offenbar finden das alle in Ordnung. Umgekehrt können ungelernte Arbeitskräfte, Arbeiterinnen und Arbeiter, nur in Ausnahmefällen von der Frühpensionierung Gebrauch machen. Sie haben nicht die Chance dieser Vorpensionierung.

Die Gesundheitsdaten sprechen dieselbe Sprache. Man stellt fest, dass genau in den hauptsächlich betroffenen prekären Branchen, wo hart gearbeitet wird - auf dem Bau, im Reinigungsgewerbe, im Gastgewerbe, im Detailhandel -, der Gesundheitszustand der Leute im Alter von 55 bis 65 Jahren oft jenem entspricht, den Leute, die in ihrem Beruf nicht den gleichen Anforderungen ausgesetzt sind, erst mit 65 oder 70 Jahren aufweisen. Es geht also um eine Ungleichheit, eine enorme Ungleichheit, nicht nur angesichts der Wahrscheinlichkeit des vorzeitigen Todes, sondern auch bezüglich des Gesundheitszustandes.

Das erfordert eine Lösung bezüglich des vorzeitigen Ruhestandes, eine Flexibilisierung des Rentenalters, die es all jenen, die darauf angewiesen wären - eben nicht den Führungskräften, sondern den Ungelernten und den Arbeiterinnen und Arbeitern, den gewöhnlichen Angestellten -, möglich macht, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen. Für alle diese Berufsgruppen ist die erste Säule entscheidend dafür, ob sie es sich leisten können, vorzeitig pensioniert zu werden. Sie haben in aller Regel keine zweite Säule, die ihnen eine vorzeitige Pensionierung erlaubt. Auch das Abschieben auf die IV ist keine würdige Lösung für die Betroffenen. Sie haben - nachdem sie in der Regel vierzig und mehr Jahre Beiträge an die AHV einbezahlt und somit entsprechende Leistungen erbracht haben - Anspruch auf einen würdigen Ruhestand, und der kann nur realisiert werden, wenn er über die erste Säule garantiert wird.

An die Adresse des Sprechers der Mehrheit der CVP-Fraktion: Mit 400 Millionen Franken, also mit jenem Betrag, den der Bundesrat vorgeschlagen hat - Sie haben die entsprechenden Tabellen des BSV ausgeteilt erhalten -, können sich diejenigen, die auf eine funktionierende erste Säule angewiesen sind, weil sie eben nicht über eine luxuriöse zweite Säule oder über viel Vermögen verfügen, einen vorzeitigen Ruhestand nicht leisten; die Rentenkürzungen, die eine Flexibilisierung auf der Basis von 400 Millionen Franken zur Folge hat, wären zu gross.

Das absolute Minimum, das realisiert werden muss, damit ein einigermassen sozialer vorzeitiger Ruhestand möglich wird, ist der Kompromiss der Kommissionsmehrheit, die Basis von 800 Millionen Franken. Noch besser sind der Antrag der Minderheit III (Fasel) oder der Antrag der Minderheit I (Rossini). Das absolute Minimum aber, damit die Rentenkürzungen nicht zu hoch werden und von dieser Möglichkeit, [PAGE 420] vorzeitig in den Ruhestand zu treten, effektiv Gebrauch gemacht werden kann, ist diese Basis von 800 Millionen Franken. Es ist umso unverständlicher, dass jetzt eine Mehrheit gerade auch der CVP-Fraktion, zusammen mit den Sprechern der liberalen, der FDP- und der SVP-Fraktion, für eine mickerige Lösung von 400 Millionen Franken spricht, als diese AHV-Vorlage unter allen Titeln - wenn Sie den Beschlüssen folgen - Leistungsabbau bringt und der vorzeitige Ruhestand mit 400 Millionen Franken ausschliesslich durch die Erhöhung des Frauenrentenalters finanziert wird, ohne dass zusätzliche Mittel eingeschossen werden.

Sie haben den Selbstständigerwerbenden gestern erneut ein Geschenk gemacht, indem Sie ihnen einen tieferen Beitragssatz zugestanden haben - wohlan, ein Geschenk an die Selbstständigerwerbenden, das ja dann von den Unselbstständigerwerbenden, den Lohnabhängigen, bezahlt werden muss. Man hat in einer anderen Kommission, der WAK, bei den Unternehmenssteuern einen Betrag von fast 400 Millionen Franken für die Senkung dieser Steuern eingesetzt; in einem Bereich, in dem die Schweiz - nach Ansicht der OECD - schon heute Weltspitze ist. Nun wollen Sie nicht, dass für einen vorzeitigen Ruhestand der betroffenen Berufsgruppen in den prekären Branchen, für alle mit unteren und mittleren Einkommen, ein minimaler Betrag von 800 Millionen Franken investiert wird! Das ist Sozialabbau, das ist Umverteilung von unten nach oben!

Die AHV ist ein Sozialwerk, das eben gerade auf der Solidarität der Generationen beruht, das auch eine Zukunftsinvestition darstellt. Alle werden einmal alt; nicht nur alle in diesem Saal, sondern auch alle, die heute 10, 20 oder 30 Jahre alt sind. Wenn es einen Sicherheitsbegriff in diesem Land gibt, der auf die Zukunft orientiert ist, dann ist es der Begriff der sozialen Sicherheit.

In diesem Sinne muss jetzt ein Betrag von mindestens 800 Millionen Franken investiert werden oder - noch besser - ein Betrag von 1,5 Milliarden Franken, wie es der Antrag der Minderheit III (Fasel) vorsieht. Mit der 11. AHV-Revision ist eine soziale Abfederung der Frühpensionierung versprochen worden: Wenn hier nicht mindestens 800 Millionen Franken eingesetzt werden, ist das Ziel dieser 11. AHV-Revision verfehlt!