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Freitag Pankraz · Ständerat · 2011-03-15

Freitag Pankraz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-03-15

Wortprotokoll

Der Präsident unserer GPK hat es erwähnt: Die Finanzkommission Ihres Rates hat sich auch mit diesem Thema befasst, weil die Finanzkommission natürlich ebenfalls Aufsichtskommission ist. Wir haben das Geschäft am 14. Februar dieses Jahres behandelt. Ich muss aber darauf hinweisen, dass uns die Stellungnahme des Bundesrates, die wir in einer vorhergehenden Sitzung angefordert hatten, bevor wir Stellung beziehen würden, erst ganz kurz vorher zugegangen ist. Wir haben es in der Finanzkommission so gemacht, dass wir die wichtigsten Punkte herausgeschält, aber keine eigentliche Detailberatung durchgeführt haben. Ich habe dann der GPK die Überlegungen unserer Kommission vortragen können und kann feststellen, dass diese Überlegungen mindestens zum Teil eingeflossen sind. Man kann also sagen, dass man sich zumindest aufeinander zubewegt.

Ich möchte die Feststellungen der Finanzkommission kurz vortragen. Ich beginne mit ein paar allgemeinen Feststellungen:

Erstens ist anzuerkennen, dass die Aufgaben der Finanzkommissionen und der Finanzdelegation gegenüber jenen der GPK und der GPDel durchaus unterschiedlich sind und dass möglicherweise schon von daher gewisse Sichtweisen unterschiedlich sind.

Zweitens stellt die Finanzkommission zusammen mit der Finanzdelegation fest, dass sich in Bezug auf ihre Arbeit aufgrund der gegenwärtigen Rechtsgrundlagen eigentlich nie Probleme ergeben haben. Es gibt zumindest keinen Anlass zu grundlegender Kritik am Bundesrat; man ist der Meinung, dass man das, was man wollte und was man brauchte, immer bekommen hat. Es wurde für den Fall, dass zwischen dem Bundesrat und beispielsweise der GPK Differenzen auftreten, darauf hingewiesen, dass wir Artikel 4 des Parlamentsgesetzes so interpretieren, dass allenfalls eine Beschränkung auf das Ratspräsidium möglich wäre; das Ratspräsidium hat ja Zugang zu allen Dokumenten.

Drittens kam deutlich zum Ausdruck, und das ist sicher einer der Schwerpunkte der Stellungnahme der [PAGE 232] Finanzkommission, dass auch in Zukunft eine klare Trennung zwischen den Aufgaben und Rechten der Aufsichtskommissionen und ihrer Delegationen - ich möchte noch anfügen: und einer allfälligen PUK - vorzusehen ist. Es geht um das wichtige Thema der Geheimhaltung. Hier hat es ja auch noch entsprechende Präzisierungen gegeben, denn man kann nicht mit mehreren doch grossen Kommissionen sehr geheime Dokumente beraten, weil die Gefahr zu gross ist, dass sie dann definitiv nicht mehr geheim sind.

Vielleicht noch einige Feststellungen zu einzelnen Punkten, wir kommen ja allenfalls in der Detailberatung noch darauf zurück:

1. Es ist ein Recht auf Zeugeneinvernahme vorgesehen; dieses hat die bisherigen Beratungen der Kommission überstanden. Die Vorlage stützt sich diesbezüglich auf die Strafprozessordnung ab. Dazu ist in unserer Kommission die Frage aufgeworfen worden, wie denn in diesem Fall die gerichtliche Überprüfbarkeit sichergestellt werden soll - das ist Artikel 153 Absatz 3.

2. In Bezug auf die Befragung des Sekretariates haben wir festgestellt, dass hierzu die demokratische Legitimation fehle. Das ist inzwischen denn auch fallengelassen worden.

3. Ein weiterer Punkt betrifft den Anspruch der Aufsichtskommissionen auf eine Einsichtnahme in Mitberichte des Bundesrates. Dieser ist in der Finanzkommission, sage ich einmal, kritisch beurteilt worden. Anträge werden als Bestandteil des Mitberichtsverfahrens betrachtet. Die Finanzdelegation erhält die Anträge inklusive der Beilagen, und deshalb ist es aufgrund des grossen Kreises von Personen, die über diese Angaben verfügen würden, eben wieder eine Frage der Geheimhaltung. Wir werden das, glaube ich, in der Detailberatung noch anschauen.

4. Es gab auch noch eine Forderung, Finanzdelegation und GPDel betreffend Zustellung der Bundesratsbeschlüsse gleichzustellen. Damit sind wir einverstanden. Wir haben noch angeregt, dass man diese Fragen noch unserer Staatspolitischen Kommission vorlegen sollte, die ja gewissermassen die Hüterin der Institutionen ist - das sind natürlich schon institutionelle Fragen, die man hier behandelt -; darauf ist aber verzichtet worden.

Im Übrigen kann ich sagen, dass die Finanzkommission damit einverstanden ist, auf die Vorlage einzutreten.