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Altherr Hans · Ständerat · 2011-03-16

Altherr Hans · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-03-16

Wortprotokoll

Hier sind wir eigentlich eher in einem technischen Bereich. Sie können das Problem, das sich stellt, auch so lösen, wie es Herr Janiak gesagt hat, also indem Sie Rückstellungen bilden. Das Prinzip selbst ist unbestritten, da stimme ich Herrn Janiak zu.

Es gibt nun aber Fälle, in denen es sich rechtfertigen kann, nicht zum Nennwert zu bilanzieren. Denken Sie zum Beispiel an ein Geschäft, das eine Obligation herausgibt, und zwar unter pari, zum Beispiel zu 98 oder zu 95 Prozent. Dann muss diese Firma ab sofort ihre Verbindlichkeit zu 100 Prozent bilanzieren. Das kann zu nicht sachgerechten Lösungen führen.

Nun wird dagegen eingewendet, man könne ja Rückstellungen bilden. Das ist richtig und führt zum selben Ergebnis. Nur wäre es meines Erachtens richtig und zweckmässig, man würde beide Möglichkeiten offenlassen, um den verschiedenen Rechnungslegungsstandards gerecht werden zu können.

Deshalb schlage ich Ihnen vor, den Beschluss des Nationalrates zu übernehmen.

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