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Schweiger Rolf · Ständerat · 2011-03-16

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-03-16

Wortprotokoll

Im Regelfall ist die Identität der kontrollierenden und der leitenden Konzerngesellschaft relativ klar, aber es ist das Verrückte an diesen Gesetzen, dass wir eine extreme Vielfalt von Konstruktionen bewältigen müssen und dabei Lösungen zu finden haben, die auch in seltenen Fällen als richtig beurteilt werden können. Bezüglich der Vereine und Stiftungen haben wir im Plenum schon Beispiele erwähnt. Bezüglich Kapitalgesellschaften, also z. B. AG und GmbH, wird nun gesagt, die Situation sei eine etwas andere. Hier lange zu theoretisieren wäre schwierig, es genügt vielleicht ein Beispiel:

Nehmen wir einmal an, Warren Buffett, der selbst eine Investmentgesellschaft hält, beteilige sich mehrheitlich an einem schweizerischen Unternehmen. Also hätte diese Buffett-Gesellschaft in Amerika ganz klar die Möglichkeit, auf die Organisation dieser Gesellschaft Einfluss zu nehmen. Das ist aber weder bei Buffett noch bei x anderen Gesellschaften auf der ganzen Welt der Fall. Wäre es nun so, dass dieses Kontrollprinzip durchgehend gelten würde, dann würde nur eine Konzernrechnung erstellt, nämlich diejenige der Investmentgesellschaft von Buffett in Amerika. An der Generalversammlung der Schweizer Firma wäre dann diese Konzernrechnung aus Amerika massgebend für die Information der Aktionäre. Da sieht man, wie dann plötzlich die Information der Aktionäre der Schweizer Gesellschaft fast keine Bedeutung mehr hätte. Sie könnten aus dieser Riesenbilanz überhaupt nicht herausventilieren, wie es um die Schweizer Gesellschaft steht. Nun kann man sagen, ja gut, die Schweizer hätten da ja nur eine Minderheit. Nun gibt es aber relativ viele Gesellschaften, die einen Hauptaktionär haben, daneben aber einen grossen Teil von Aktionären, welche über die Börse Anteile erwerben.

Es gibt solche Gesellschaften auch in der Schweiz. Die Ems-Chemie ist so eine Gesellschaft, bei der jemand dominiert, bei der es aber trotzdem zum Erwerb von Anteilen über die Börse kommt. Wenn nun Buffett ganz klar zum Ausdruck bringt, dass er in dieser Gesellschaft nur ein Investment halten will, die Gesellschaft aber für sich selbst zu sorgen hat und über alle Belange selber entscheidet, ist es unsinnig, diese Obergesellschaft konsolidieren zu lassen.

Die Fassung unseres Rates klärt auch solche Fragen. Sie werden selten aufgeworfen, aber wir können es nicht ausschliessen. Darum ist es vielleicht richtig, die Differenz beizubehalten, sodass der Nationalrat, wie Herr Kollege Luginbühl gesagt hat, die Situation unter Berücksichtigung des neuesten, nur uns zweien unterbreiteten Vorschlages nochmals beurteilen kann.