Zäch Guido · Nationalrat · 2001-05-08
Zäch Guido · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-05-08
Wortprotokoll
Die Flexibilisierung des Rentenalters ist ein absolutes Kernanliegen der 11. AHV-Revision. Wir haben sie unseren Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern im Vorfeld der AHV-Abstimmungen im vergangenen Jahr versprochen. Wir werden dieses Versprechen halten.
Die knappe Ablehnung der Volksinitiativen am 26. November 2000 nehmen wir sehr ernst. Sie ist ein Hinweis auf das dringliche Bedürfnis der Bevölkerung, bei der AHV nicht an ein starres Rentenalter gebunden zu sein, sondern eine Wahlmöglichkeit zu erhalten. Dieser Entscheidungsfreiraum ist notabene nicht nur nach unten, sondern - und das will ich speziell betonen - auch nach oben vorgesehen.
Namens der CVP-Fraktion empfehle ich Ihnen, bei Artikel 21 Absatz 1 der Kommissionsmehrheit und bei Artikel 40ter der Minderheit II (Meyer Thérèse) zuzustimmen. Unsere Haltung stützt sich auf begründete Argumente. Wie Sie wissen, gehen bei dieser Frage die Meinungsverschiedenheiten quer durch alle Fraktionen. Im Laufe der intensiven Auseinandersetzungen haben viele Kolleginnen und Kollegen hart um ihre Stellungnahme gerungen. Für mich ist gerade das aber der Beweis für die Tiefe und Gründlichkeit der Auseinandersetzung in unserer Kommission. Die vielen Meinungen in den Fraktionen sind ein Hinweis auf ein lebendiges und sachlich, jenseits von Parteidoktrin und Ideologie argumentierendes Parlament.
Die Anträge der Minderheiten I (Rossini) und II (Goll) zu Artikel 21 sind mit Bestimmtheit abzulehnen. So interessant und logisch eine Regelung klingt, die auf die Beitragsjahre der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abstellt, so ungerecht ist sie. Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einer länger dauernden Ausbildung würden bestraft. Dabei sind wir in unserem Lande gerade auf junge Leute angewiesen, die den Wert einer hervorragenden mehrjährigen Ausbildung entdecken und sich um fundierte Kenntnisse und grosse Fachkompetenz bemühen. Auch der Eventualantrag der Minderheit IV (Goll) verletzt das Gebot der Gleichbehandlung offensichtlich; vor allem, wenn man bedenkt, dass damit verschiedene Kategorien von Arbeitnehmerinnen und [PAGE 418] Arbeitnehmern geschaffen werden. Mit dieser unklaren Formulierung wird Missbräuchen Tür und Tor geöffnet.
Die CVP-Fraktion hat sich bei der Kommissionsarbeit, aber auch bei der Meinungsbildung in der Fraktion, an zwei wesentliche Grundsätze gehalten:
1. Eine Flexibilisierung des Rentenalters gibt es nicht zum Nulltarif.
2. Die Sicherung der Finanzen bleibt das Ziel auf lange Sicht.
Zum ersten Grundsatz: Eine Flexibilisierung, die nicht nur Wohlhabenden zugute kommen soll, wird viel Geld kosten. Wer dies infrage stellt, erkennt weder die realpolitischen Gegebenheiten noch die sozialpolitischen Notwendigkeiten. Mit dem Antrag der Minderheit II würden Kosten in der Höhe von 400 Millionen Franken entstehen. Dieser Betrag käme aber insbesondere den kleinen Einkommen zugute. Zwar werden alle Renten auch bei der Bezugsdauer von weniger als einem Jahr gekürzt, aber die Kürzungen für kleine Einkommen sind - im Gegensatz zum bundesrätlichen Entwurf und zum Antrag der Minderheit I - wesentlich geringer. Damit wird unsere Flexibilisierung nicht nur zum Privileg von Vermögenden, sondern zur Chance für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ab 62 Jahren in Pension gehen wollen oder müssen.
Es ist klar, warum nicht der an sich logische, rein versicherungstechnische Abzug übernommen werden kann. Gerade bei kleinen Renten würde dies zu derart hohen lebenslangen Abzügen führen, dass für Arbeiter, Kleinunternehmer oder Bauern, aber auch für zahlreiche Frauen, denen oft nur eine sehr kleine Rente der zweiten Säule zusteht, eine Flexibilisierung nicht infrage kommen würde. Von 80 000 Bauern verfügen nur etwa 5 Prozent über eine zweite Absicherung mit der beruflichen Vorsorge. Darum hat bei diesen Personengruppen die AHV-Rente eine sehr viel grössere Bedeutung. Wenn wir die Versprechen vom vergangenen Herbst einhalten wollen, müssen wir eine Flexibilisierung beschliessen, die vor allem jenen einen Vorbezug der Rente ermöglicht, die ihn unverschuldet dringend brauchen. Sonst besteht die reale Gefahr, dass wir das Problem in die Invalidenversicherung exportieren oder einfach die Ergänzungsleistungen belasten. Die Entwicklung der IV während der Rezession der Neunzigerjahre hat gezeigt, wie beschämend viele ältere Arbeitnehmer mit einer IV-Rente ausgestattet wegrationalisiert worden sind. Die IV wurde zur "verlängerten Arbeitslosenversicherung" für Tausende von Ausgesteuerten bis zum Ruhestand. Das gilt es zu vermeiden, indem mit einer gerechten Flexibilisierung ein würdevolles Alter ermöglicht wird.
Zum zweiten Grundsatz: Das Ziel der Konsolidierung des Sozialwerkes muss unbedingt beibehalten werden. Wer von Konsolidierung spricht, muss gleichzeitig ans Sparen denken. Schon mehrfach wurde von der vorausberechenbaren Bevölkerungsentwicklung gesprochen. Niemand hat bisher ein alternatives Konzept zur Bewältigung dieser demographischen Herausforderung vorgelegt. Ein Greifen nach dem vermeintlich so vollen "Mehrwertsteuer-Topf" scheint zwar naheliegend, überzeugt aber jene nicht, die sich der volkswirtschaftlichen Verantwortung bewusst sind. Jeder für Soziales ausgegebene Franken muss zuerst in der freien Marktwirtschaft verdient werden! Bewusst haben wir die Finanzierungsvorlage an den Schluss der Debatte verlegt; aber nicht, um die Finanzierung auszuklammern und dann am Schluss einfach die benötigten Mittel zu sprechen, sondern um auch während der parlamentarischen Auseinandersetzung daran erinnert zu werden, was noch bevorsteht.
Bedacht werden muss auch, dass ein Mehr an Rente nicht zwingend ein Mehr an Solidarität bedeutet. Im Gegenteil, Solidarität kann und muss im umfassenden Sinne als Solidarität zwischen den Generationen aufgefasst werden. Es gibt dabei nicht nur die Solidarität der jungen Generation mit der älteren, sondern auch jene der älteren Generation mit der jungen.
Angesichts der demographischen Entwicklung ist auch eine Rücksichtnahme der älteren Generation gegenüber der sie unterstützenden jungen Generation nötig.
Diese Rücksichtnahme zwingt uns, für die Zukunft der AHV zu arbeiten, die auch für künftige Generationen Sicherheit im Alter bringen soll. Solidarität ist kein Selbstbedienungsladen, in dem man sich jeweils jene Form von Solidarität aussuchen kann, die gerade in das politische Konzept passt. Wer dabei schon vor Sozialabbau warnt, hat vergessen, wie die heutige Situation betreffend Flexibilisierung aussieht.
Mit dem von der CVP-Fraktion bevorzugten Minderheitsantrag II (Meyer Thérèse) werden die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt, die weiteren Kreisen einen vorzeitigen Ruhestand ermöglichen. Dies ist kein Sozialabbau, sondern eine gangbare Lösung. Wer zu einer langfristigen Sicherung nicht bereit ist, gefährdet den sozialen Zusammenhalt dieses Landes.
In der CVP-Fraktion hat sich deshalb die Ansicht durchgesetzt, dass die "Sicherheit der AHV" über die "Wunschliste verschiedenster Interessengruppen" gestellt werden muss. Die finanziellen Konsequenzen können mit dem Antrag der Minderheit II in einem erträglichen Rahmen von 400 Millionen Franken gehalten werden. Mit der Annahme dieses Antrages können wir bis 2010 eine weitere Erhöhung der Mehrwertsteuer verhindern. Das kommt nicht nur der wirtschaftlichen Entwicklung, sondern allen Konsumentinnen und Konsumenten direkt zugute. Unserer Ansicht nach ist nichts gewonnen, wenn wir die Flexibilisierung der AHV über Gebühr "aufblasen" und dieses Geld bei den Konsumentinnen und Konsumenten wieder abkassieren. Es ist an dieser Stelle daran zu erinnern, dass die Mehrwertsteuer nicht gerade eine soziale Steuer ist. Es ist darum auch seltsam, dass gerade jene, die sich als sozial ausgeben, ausgerechnet in der Mehrwertsteuer die Lösung aller anstehenden Finanzprobleme der AHV sehen. Vielmehr handelt es sich um einen Griff in das Portemonnaie der werktätigen Bevölkerung.
Wagen wir den Spagat zwischen der Einhaltung des von uns gegebenen Versprechens für eine brauchbare Flexibilisierung und unserer Verantwortung für künftige Generationen. Machen wir den Stimmbürgern und Stimmbürgerinnen nichts vor, und sprechen wir nicht vom angeblich überquellenden Geldtopf der AHV. Extreme Haltungen geniessen bekanntlich mehr Publizität. Es ist einfacher, auf einer extremen Position zu beharren und von Sozialabbau oder AHV-Vernichtung zu sprechen, als zwischen schwierigen Positionen einen Mittelweg zu finden. Gerade in unserem politischen System ist es wichtig, mehrheitsfähige Zwischenlösungen zu suchen. Die überwiegende Mehrheit der CVP-Fraktion sieht diese Zielsetzung im Antrag der Minderheit II (Meyer Thérèse) verwirklicht. Das ist eine Lösung, die auch im Volk tragfähig sein wird.
Ich bitte Sie deshalb, diesem ausgewogenen Antrag der Minderheit II zuzustimmen.