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Weibel Thomas · Nationalrat · 2011-04-11

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-04-11

Wortprotokoll

Die SGK-NR hat die parlamentarische Initiative, welche Jean-François Steiert am 3. Oktober 2008 eingereicht hatte, an ihrer Sitzung vom 26. Februar 2010 erstmals geprüft. Damals beschloss sie mit 10 zu 10 Stimmen und mit Stichentscheid der Präsidentin, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Dieser Beschluss bedurfte gemäss Artikel 109 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes der Zustimmung der Schwesterkommission. Die SGK-SR hat aber an ihrer Sitzung vom 22. November 2010 mit 7 zu 3 Stimmen beschlossen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Sie begründete dies mit dem Hinweis, der Kommission seien keine Fälle bekannt, in welchen solche Administrativkostenzuschläge ein reales Problem darstellten. Die SGK-NR hat die parlamentarische Initiative an ihrer Sitzung vom 16. Februar 2011 erneut vorgeprüft, um Ihnen heute Antrag zu stellen.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 13 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit beantragt, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.

Die Grundidee des heutigen Systems in der Krankenversicherung ist die Möglichkeit, den Versicherer frei zu wechseln. Von dieser Möglichkeit wird immer häufiger Gebrauch gemacht, doch nicht in dem Mass, wie es zu erwarten wäre. Der Initiant führt dies unter anderem darauf zurück, dass Administrativgebühren erhoben werden können, wenn Grundversicherung und Zusatzversicherungen nicht beim selben Anbieter abgeschlossen werden. Deshalb verlangt die Initiative, dass beim Versicherten, welcher die obligatorische Krankenversicherung und die Zusatzversicherungen bei unterschiedlichen Versicherern abschliesst, deswegen keine besonderen Administrativkostenzuschläge erhoben werden dürfen.

Die Mehrheit der Kommission lehnt es ab, gesetzgeberisch tätig zu werden, da solche Administrativkostenzuschläge kein Problem darstellen. Es sind zwar keine Zahlen darüber verfügbar, wie häufig solche Zuschläge erhoben werden. Gemäss Information des Branchenverbands der Krankenversicherer, Santésuisse, wie auch von der Finma, welche die Aufsicht im Bereich der Zusatzversicherungen wahrnimmt, geht es jedoch nur um einige wenige Einzelfälle. Es gibt demnach keinen Handlungsbedarf. Offenbar funktioniert der Markt. Die Konkurrenz unter den Versicherungsanbietern führt dazu, dass kaum Administrativkostenzuschläge erhoben werden. Entsprechend wird dies höher gewichtet als die Argumente der Minderheit, welche bereits ausgeführt worden sind.

Ich wiederhole es nochmals: Die Kommission beantragt Ihnen mit 13 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen, der Initiative keine Folge zu geben.