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Steiert Jean-François · Nationalrat · 2011-04-11

Steiert Jean-François · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-04-11

Wortprotokoll

Worum geht es bei dieser parlamentarischen Initiative? Gemäss einer nach wie vor gültigen Weisung aus dem Jahr 2001 des damaligen Bundesamtes für Privatversicherungen ist es so, dass bei Versicherten in der Krankenversicherung, die ihre Grundversicherung und ihre Zusatzversicherungen gleichzeitig bei zwei verschiedenen Versicherern haben, die Möglichkeit besteht, auf die Zusatzversicherungen einen Administrativkostenzuschlag von bis zu 50 Prozent zu erheben. Das kann für Familien in Extremfällen eine Belastung von 500 bis 1000 Franken ausmachen. Das Ganze ist inzwischen relativ selten. Aber die Praxis existiert nach wie vor, wie das auch Vertreter von Santésuisse und der Finma einräumen.

Santésuisse bestreitet diese Situation nicht, ist aber der Meinung, dass ein Versicherter, der bei zwei verschiedenen Versicherern versichert ist, diese zusätzliche Belastung auf sich nehmen muss. Es geht also darum, die Administrativkosten auf Versicherte zu überwälzen, die den Versichererwechsel im Herbst jeweils vornehmen. Faktisch bedeutet das eine Behinderung des Kassenwechsels: einerseits real, denn es ist klar, dass, wenn man zusätzliche Mittel aufwenden muss, die Neigung, den Versicherer zu wechseln, kleiner wird; andererseits auch in den Köpfen, denn viele Leute wissen, dass das möglich ist, und verzichten deshalb auf einen vom System eigentlich gewollten Versichererwechsel. Diese Versichererwechsel-Strafe hat unangenehme Konsequenzen. Sie ist vor allem auch automatisch. Jeder Versicherte, der im Herbst beschliesst, seine Krankenversicherung zu wechseln, und gleichzeitig über eine Zusatzversicherung verfügt, wird automatisch in zwei Kassen versichert sein, weil die Kündigungstermine verschieden sind. Es ist unsinnig, einerseits von einem Wettbewerb und freier Wahl der Versicherten zu sprechen und andererseits die Drohung einer Wechselstrafe aufrechtzuerhalten.

Es gibt in der Praxis zwei Lösungsmöglichkeiten. Entweder ist das Privatversicherungsgesetz dahingehend zu ändern, dass die Wechselstrafe abgeschafft wird, oder, noch einfacher, auf Druck der Initiative wird die interne Weisung aufgehoben. Dazu braucht es an und für sich nicht einmal einen Beschluss des Parlamentes. Das Problem ist klein, es kann mit relativ wenig Aufwand beseitigt werden und provoziert überhaupt keine Kosten. Deshalb hat das Bundesamt für Gesundheit am 25. Februar 2010 für die parlamentarische Initiative Stellung genommen. Ich empfehle Ihnen die gleiche Stellungnahme.