Lexipedia

von Graffenried Alec · Nationalrat · 2011-04-11

von Graffenried Alec · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2011-04-11

Wortprotokoll

Naturlandschaften, Naturschutzgebiete, Naturdenkmäler - all das sind Orte, an denen sich die Natur ungestört entfalten kann und an denen sie auch frei von Störungen bleiben soll. Es ist uns daher allen klar, dass in Naturschutzgebieten z. B. nicht gedüngt werden soll oder dass in Naturschutzgebieten kein Abfall deponiert werden soll.

Die gleiche Klarheit gilt aber nicht unbedingt bezüglich Lärmvorschriften, und das hat mit unserem Lärmschutzrecht zu tun. Die Lärmempfindlichkeitsstufen unserer Lärmschutzverordnung und unseres Umweltschutzgesetzes gelten nur für Räume, sie gelten aber nicht für Schutzgebiete. Entsprechend können Lärmschutzvorschriften in Schutzgebieten eigentlich nur dann erlassen werden, wenn auch Räume, die geschützt werden müssen, vorhanden sind. Wo es solche Räume nicht hat - das ist in Naturschutzgebieten eigentlich der Normalfall -, können auch entsprechende Lärmschutzvorschriften nicht erlassen werden.

Naturlandschaften und andere Schutzgebiete zeichnen sich aber neben der biologischen Vielfalt, neben der landschaftlichen Schönheit und dem ungestörten Landschaftsbild auch durch eine entsprechende Geräuschkulisse aus. Es ist diese Geräuschkulisse, die natürlich durch verschiedene Lärmfaktoren beeinträchtigt werden kann. Wenn man den Schutz solcher Schutzlandschaften vor Lärm sichern will, ist das heute nur in einem sehr komplizierten und bürokratischen Verfahren möglich, hingegen nicht im üblichen Verfahren unserer Lärmschutzverordnung, das sich in den Siedlungen und für die lärmgeschützten Räume etabliert hat.

Der Bundesrat erachtet es als nicht bundesrechtskonform, alle Schutzgebiete flächendeckend einer Empfindlichkeitsstufe, eben der Empfindlichkeitsstufe 1 für ungestörte Räume, zuzuordnen. Das verlange ich in meiner Motion aber auch gar nicht. Was ich verlange, ist, dass für Schutzgebiete zusätzlich eine Lärmempfindlichkeitsstufe festgelegt werden kann, die den Raum an sich schützt, ohne sich auf lärmempfindliche Räume abstützen zu müssen. Ich verlange nur die kleine Ergänzung unseres Lärmschutzrechts um diese Möglichkeit, damit die Empfindlichkeitsstufe 1 in geeigneten Gebieten von Schutzzonen eingerichtet werden kann.

Ich ersuche Sie daher, meine Motion zu unterstützen.