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Leuthard Doris · Bundesrat · 2011-04-11

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2011-04-11

Wortprotokoll

Es gibt ja Geschäfte, von denen man sagen kann: Die Politik lanciert eine Debatte, und nachher macht sie gar nichts, weil das die klügere Version ist. Mit einem solchen Geschäft haben wir es heute zu tun.

Frau Sommaruga hat damals eine wichtige Debatte lanciert, in einem Zeitpunkt, wo der Markt tatsächlich Ungleichheiten aufwies, wo Konsumentinnen und Konsumenten zu viel bezahlten. Es gab eine Selbstregulierung durch den politischen Druck aufgrund der Motion 07.3484. Ich bin aber sehr froh, dass man jetzt der seinerzeitigen bundesrätlichen Argumentation folgt und sich der Ständerat wie jetzt auch Ihre vorberatende Kommission für Nichteintreten aussprechen. [PAGE 576]

Heute gibt es keine anerkannten Standards für Betriebssysteme. Die Gefahr einer Fehlregulierung durch die behördliche Vorgabe eines bestimmten Standards wäre zweifellos gross, wie das etwa Herr Nationalrat von Rotz dargelegt hat. Wir wissen auch nicht, wie der Standard in drei, vier Jahren sein wird, weil die technologische Entwicklung derzeit sehr rasant ist. Gerade auch im digitalen TV-Bereich wissen wir nicht, was sich am Markt durchsetzen wird. Heute aber können Nutzerinnen und Nutzer zwischen verschiedenen Systemen wählen. Wir haben verschiedene Technologien, die verfügbar sind: Swisscom TV, Satelliten-TV, Antennen-Fernsehen, Kabelnetz-Angebote und Web-TV-Angebote wie Zattoo oder Wilmaa - und man hört neuerdings, dass auch Google Fernsehprogramme aufs Internet bringen möchte. Aus Sicht der Nutzerinnen und Nutzer gibt es somit eine grosse Wahlmöglichkeit.

Seitdem die Motion eingereicht wurde, ist der Systemwettbewerb im Markt für digitales Fernsehen noch lebendiger geworden. Heute schauen rund 40 Prozent der Schweizer Haushalte digital fern. Die Marktanteile liegen, bezogen auf das letzte Jahr, wie folgt: 45 Prozent über Kabelnetze, 28 Prozent über Satellit, 16 Prozent über Swisscom TV und 11 Prozent über terrestrische Antennenangebote. Die aktuellsten Zahlen per Ende letzten Jahres dürften hier nochmals eine Zunahme des Digitalfernsehmarktes bringen.

Die Swisscom verkaufte in den ersten neun Monaten des letzten Jahres 126 000 neue TV-Abonnemente und verfügte gegen Ende September über 348 000 Kundinnen und Kunden. Cablecom hatte gegen Ende September 432 000 Kundinnen und Kunden, was einem Zuwachs von 15 Prozent innerhalb eines Jahres gleichkommt. Ausserdem gab der Branchenverband Swisscable im Februar bekannt, dass das digitale Kabelfernsehen per Ende 2010 von insgesamt 770 000 Haushalten in der Schweiz genutzt wurde. Auch das ist eine Zunahme gegenüber dem Vorjahr, und zwar von 29 Prozent.

Deshalb unsere Konklusion: Um diesen Systemwettbewerb, diese Entwicklung nicht zu gefährden oder unnötig zu verzerren, macht es Sinn, so zurückhaltend wie möglich zu regulieren. Deshalb sah schon der seinerzeit auf Wunsch der Kommission vom Bakom ausgearbeitete Gesetzentwurf nur eine Delegationsnorm vor: Die meisten Anpassungen und die Behebung der festgestellten Mängel sollten auf Ebene der Verordnung vorgenommen werden. Wir haben dem Parlament somit die Stossrichtung und auch die Tragweite einer möglichen Regulierung dargelegt, und der Bundesrat hat in der Botschaft auch die Möglichkeit dargelegt, die Anpassung an den aktuellen Stand der Technik auf Verordnungsstufe umzusetzen. Kabelnetzbetreiber, welche ihre Angebote verschlüsseln, sollen in der Verordnung verpflichtet werden, ihr Grundangebot zu angemessenen Bedingungen über eine Steckkarte anzubieten. Diese Steckkarten, die man bei neueren Fernsehgeräten direkt einfügen kann, machen eine separate Set-Top-Box überflüssig. Um die Einführung des Internet-Fernsehens nicht zu gefährden, würden Fernsehanbieter wie die Swisscom für vorläufig zwei Jahre von dieser Pflicht befreit, damit innerhalb dieser Zeit auf diesem Gebiet ein Empfangsgerätemarkt etabliert werden kann; heute besteht ein solcher noch gar nicht.

Deshalb kommt der Bundesrat zum Schluss, dass der Schweizer Digitalfernsehmarkt funktioniert. Wir sollten ihn jetzt nicht übermässig einengen und sollten nicht Investitionen behindern. Wir sind der Meinung, dass die Mehrheit des Ständerates, welche auf die Vorlage nicht eintreten wollte, klug gehandelt hat. Ich unterstütze deshalb weiterhin den Antrag Ihrer Kommission. Wenn Sie diesen Weg verfolgen, werden wir als Konsequenz auf Verordnungsstufe regulieren, was beispielsweise im Bereiche des Konsumentenschutzes noch zu regulieren ist.