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Leuthard Doris · Bundesrat · 2011-04-11

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2011-04-11

Wortprotokoll

Hier bin ich mit Herrn Nationalrat Fehr nicht einverstanden. Ich empfehle Ihnen aus folgenden Gründen beide Vorstösse zur Ablehnung:

Das Internet - das wissen Sie alle - ist kein einheitliches Medium, sondern eine technische Plattform, auf der unterschiedlichste Anwendungen möglich sind. Es betrifft heute praktisch alle Lebensbereiche. Ein Internet-Observatorium gelingt uns heute nicht einmal im Bereich des Strafrechts. Es gibt Netzwerkkriminalität, Cyberkriminalität, es gibt sexuelle Übergriffe gegen Kinder über das Internet, und es gelingt uns nicht einmal, zusammen mit den Kantonen diesen Bereich einigermassen zu überwachen. Es handelt sich um Millionen von Seiten, weshalb es in diesem Kontext einfach nicht möglich ist, ein umfassendes Observatorium vorzusehen. Es gibt Spielregeln für allgemeine Geschäftsbedingungen, E-Commerce oder den Versandhandel, die kritisiert werden. Auch hier versucht man, international gültige Spielregeln zu entwickeln. Im Zusammenhang mit der Buchpreisbindung haben Sie dieses Thema auch diskutiert. Das Ganze lässt sich von der Schweiz aus weder überwachen noch regulieren, da es sich um international tätige Unternehmen handelt. Die Auswirkungen neuer Technologien sind dementsprechend sehr international.

Über die Forschungsförderung unterstützt der Bund bereits heute Institutionen wie den Schweizerischen Nationalfonds oder das Zentrum für Technologiefolgenabschätzung, die sich unter anderem mit dem Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnologien aus verschiedenen Forschungsperspektiven befassen. Wir sind auch bei internationalen Forschungsprogrammen engagiert. Die Umsetzung der bundesrätlichen Strategie für eine Informationsgesellschaft in der Schweiz wird jährlich in einem Bericht dokumentiert und alle drei Jahre evaluiert. Die Evaluationsarbeiten laufen gerade derzeit. Der Bundesrat hat sich zum Ziel gesetzt, bis Ende dieses Jahres seine Strategie zu aktualisieren und künftige Handlungsschwerpunkte festzulegen.

Auch hier brauchen wir keine neue Motion. Was fehlt, sind eher Überlegungen darüber, wie man neue Strukturen schaffen kann, welche die technologischen Entwicklungen zeitgerecht und antizipierend berücksichtigen.

Der Jahresbericht 2010 des Bakom deckt auch weite Teile des im Postulat geforderten Berichtes ab. Dieser Bericht kann auf der Website eingesehen werden. Deshalb ist aus unserer Sicht auch hier kein Handlungsbedarf mehr gegeben. Die Ansicht des Postulanten, dass das Internet eine ständig grössere Rolle in unserem Leben spielt, teilen wir. Deshalb hat man ja bereits 2006 die Strategie von 1998 für eine Informationsgesellschaft in der Schweiz verabschiedet bzw. revidiert, und deshalb widmet sich der Bundesrat bis Ende Jahr auch einer zweiten Revision dieser "Informationsgesellschaft Schweiz" mit all ihren Facetten, vom Wirtschaftsteil bis eben hin zu den strafrechtlichen Punkten.

Deshalb bitte ich Sie, diese beiden Vorstösse abzulehnen.

[VS]