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Heberlein Trix · Nationalrat · 2001-05-08

Heberlein Trix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-05-08

Wortprotokoll

Die zur Diskussion stehenden Fragen zur Finanzierung der AHV sind nicht nur für deren Zukunft, sondern eben auch für die Zukunft der Volkswirtschaft von grosser Bedeutung. Politik ist bekanntlich oft flatterhaft, und eine seriöse Sicherstellung der finanziellen Grundlagen des wichtigsten Sozialwerkes ist weder populistisch verkäuflich noch lorbeerträchtig. Es ist jedoch unerlässlich, dass wir eine seriöse Finanzierungsgrundlage finden, denn wir wollen verantwortungsbewusst politisieren. Wenn die AHV-Rechnung in diesem Jahr wider Erwarten positiv abgeschlossen hat, so ist dies zwar erfreulich, vor allem aber auf das zusätzliche Mehrwertsteuerprozent, auf die gute Wirtschaftslage und auf die Anlagemöglichkeiten zurückzuführen, welche dem Fonds neu zur Verfügung stehen.

Von den rund 27,6 Milliarden Franken einer Jahresausgabe der AHV decken die Bundesbeiträge lediglich noch einen Viertel; 1970 waren dies noch 90 Prozent. Dieser Bundesbeitrag aber bedeutet rund 10 Prozent der Gesamtausgaben des Bundes. Das EDI schätzt den Finanzierungsbedarf unter Einbezug der Massnahmen der 11. AHV-Revision von 2010 bis 2025 auf 3,1 Mehrwertsteuerprozente. Das sind die Fakten, und die Finanzierungsbeschlüsse müssen entsprechend lauten.

Ich möchte meine Interessenbindung noch offen legen: Ich bin Mitglied des Bankratsausschusses der Schweizerischen Nationalbank.

Die FDP-Fraktion lehnt die Anträge der Minderheiten Fattebert, Stahl und Rechsteiner-Basel klar ab.

Die Anträge der Minderheiten Fattebert und Stahl wollen die Gold-Initiative der SVP auf einem einfachen Weg umsetzen. Der Verkauf der nicht mehr benötigten Goldreserven der Nationalbank wird voraussichtlich einen Ertrag bringen, der die Ausgaben der AHV - würde er gesamthaft ausgegeben - nur während rund neun Monaten decken würde. Dann wäre er voll aufgebraucht, das Volksvermögen also verscherbelt, um im Jargon der SVP zu sprechen. Würden lediglich die Erträge für die Finanzierung beigezogen, könnten damit die Renten während rund zehn Tagen finanziert werden, in der Annahme, dass der ganze Betrag verwendet würde, und unter Erhaltung der Substanz, wie dies auch in den Beschlüssen der WAK des Ständerates festgehalten worden ist.

Von einer nachhaltigen Finanzierung kann also keinesfalls gesprochen werden. Jedermann, der die Ausgangslage realistisch beurteilt, muss feststellen, dass für die Demographiekosten Mehrwertsteuerprozente erforderlich sein werden. [PAGE 461]

Der Antrag der Minderheit Rechsteiner-Basel würde entgegen der heutigen Regelung der Bundesverfassung, wonach die Kantone zwei Drittel und der Bund einen Drittel der Erträge erhalten, die Nationalbank verpflichten, die laufenden Gewinne an den AHV-Fonds abzuliefern. Kantonen und Bund würden lediglich eine Milliarde Franken bzw. 500 Millionen Franken bleiben. Abgesehen davon, dass es nicht Aufgabe der Nationalbank sein kann, die AHV zu sanieren und aus diesem Grund ihre Gewinne zu maximieren, ist auch festzustellen, Herr Rechsteiner, dass die Ertragssituation sehr unterschiedlich sein kann. Sie haben gesagt, wenn in einem Jahr das Wechselkursrisiko sehr gross sei, könne dies im nächsten Jahr problemlos wieder eingeholt werden.

Dies ist nicht der Fall. Es widerspricht auch den Zielsetzungen der Nationalbank, eine Gewinnmaximierung zu erzielen, um die AHV zu finanzieren. Eine entsprechende Änderung der Bundesverfassung würde von den Kantonen ganz klar verworfen werden. Auch hier nehmen Sie eine Initiative auf, die zuerst einmal ausdiskutiert werden müsste, bevor darüber entschieden wird. Ich nehme an, dass die Diskussion in der jetzt angelaufenen Revision des Nationalbankgesetzes ohnehin aufgenommen wird. Die FDP-Fraktion wird zu den Mehrwertsteuervorlagen noch Stellung nehmen. Die Erträge der Goldreserven sollen entsprechend den Anträgen der WAK des Ständerates zu einem Drittel zur Finanzierung der AHV beigezogen werden können. Es ist aber nicht an uns, jetzt darüber zu entscheiden. Der Antrag der Kommissionsmehrheit lässt diese Möglichkeit offen. Wir werden morgen ja noch darauf zurückkommen.