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Schmidt Roberto · Nationalrat · 2011-04-12

Schmidt Roberto · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-04-12

Wortprotokoll

Kollege Rielle verlangt mit seiner parlamentarischen Initiative, dass die Mitglieder der eidgenössischen Räte ihre Einkünfte, Entschädigungen und anderen Vorteile im Zusammenhang mit beruflichen und anderen Tätigkeiten angeben müssen. Mit 15 zu 10 Stimmen beantragt Ihnen die Kommission, der Initiative keine Folge zu geben.

Ratsmitglieder müssen bereits heute ihre Interessenbindungen in Bezug auf ihre beruflichen Tätigkeiten offenlegen, ebenso ihre Tätigkeiten in Führungs- und Aufsichtsgremien [PAGE 618] sowie in Beiräten und ähnlichen Gremien von Körperschaften, in Anstalten und Stiftungen sowie ihre Beratungs- und Expertentätigkeiten für Bundesstellen, ihre dauernden Leitungs- und Beratungstätigkeiten für alle Interessengruppen, die Mitwirkung in Kommissionen, Organen usw. Eine vollständige Transparenz bezüglich der Einkünfte und Entschädigungen im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit - das ist wichtig: mit der beruflichen Tätigkeit -, wie Herr Rielle dies verlangt, erachtet die Kommission nicht als zweckmässig. Verschiedene Vorschläge zur Offenlegung von Einkünften scheiterten immer wieder hier im Rat. Es hat sich immer wieder gezeigt, dass die Ausarbeitung einer konkreten gesetzlichen Regelung sehr kompliziert und im Parlament kaum mehrheitsfähig ist. Insbesondere wurde deutlich, dass es kaum möglich ist, die deklarationspflichtigen Bezüge aus beruflichen Tätigkeiten von denen zu unterscheiden, die nicht offengelegt werden müssen.

Die nun vorliegende parlamentarische Initiative geht noch einen Schritt weiter als alle bisher abgelehnten Vorstösse. Sie verlangt die Offenlegung nicht nur der Einkünfte aus Interessenbindungen, sondern eben auch der Einkünfte aus der beruflichen Tätigkeit. Dies ist unseres Erachtens ein Eingriff in die Privatsphäre der Parlamentsmitglieder. Eine Offenlegung würde sicher die politische Neugierde ein Stück weit befriedigen, hätte auf den Parlamentsbetrieb aber kaum positive Auswirkungen. Jedes Ratsmitglied - seien wir doch ehrlich - ist geprägt von seinem beruflichen Umfeld, und es vertritt halt auch die Interessen seines Berufsstandes, und das hängt nicht davon ab, ob es Ende Monat viel Geld in seiner Lohntasche hat oder eher wenig. Für das Engagement hier im Parlament ist nicht entscheidend, ob der Bezug zum Beruf stärker ist oder weniger stark, ob jemand mehr verdient oder weniger. Zudem hätten wir ein Problem rund um das Berufsgeheimnis, aber auch mit allen ehrenamtlichen Tätigkeiten, die kein Geld einbringen und trotzdem zu einer Interessenvertretung führen.

Und wo bleibt der Datenschutz? Warum sollen alle das Recht haben zu wissen, wie viel oder eben wie wenig ein Parlamentarier verdient, nicht hier im Saal, nicht aufgrund seiner Interessenbindungen, sondern in seinem angestammten Beruf? Wenn man keine gläsernen Bürger will, so braucht es auch keine gläsernen Parlamentarier. Wichtig ist, dass die ausserparlamentarischen Tätigkeiten, die Interessenbindungen an sich, bekannt sind und offengelegt werden. Man würde mit einer Offenlegung von Zahlen nur Wahlpolemik betreiben, und das hat mit ehrlicher Transparenz wenig zu tun.

Die Kommission beantragt Ihnen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.

Ebenfalls mit 15 zu 10 Stimmen beantragt Ihnen die Kommission die Ablehnung des Postulates Widmer, das einen Bericht über die zu erwartenden Vor- und Nachteile einer Offenlegung aller Interessenbindungen und der materiellen Bezüge verlangt. Die Kommission geht mit dem Postulanten nicht einig, dass mehr Transparenz unsere demokratischen Institutionen stärken würde. Auch wenn die Bundesversammlung, wie gesagt wurde, in erster Linie die Vertretung von Volk und Ständen ist, muss das Parlament doch auch Kontakte zu Interessengruppen und Wirtschaftsverbänden haben. Das hat mit Korruption gar nichts zu tun. Ein weiterer Bericht, wie ihn das Postulat verlangt, ist nicht nötig. Nach der Vielzahl von Debatten, die wir hierüber geführt haben, liegen alle Grundlagen vor, die wir brauchen, um diese Frage politisch entscheiden zu können.

Wir beantragen Ihnen die Ablehnung des Postulates.

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