Bischof Pirmin · Nationalrat · 2011-04-12
Bischof Pirmin · Nationalrat · Solothurn · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-04-12
Wortprotokoll
Die Fakten, die uns vorliegen, sind tatsächlich alles andere als erfreulich. In einer Fragestunde im März räumte Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf ein, dass für das laufende Jahr mit Mindereinnahmen von 1,2 Milliarden Franken und für die folgenden Jahre pro Jahr mit 400 bis 600 Millionen Franken Mindererträgen zu [PAGE 610] rechnen sei. Die bis heute gemachten Anmeldungen betreffend das Kapitaleinlageprinzip liegen in der Gegend von 250 Milliarden Franken, Tendenz steigend. Das alles haben das Parlament und die Stimmbürger vor der Abstimmung nicht gewusst.
Immerhin, einzurechnen ist hier auch, dass inzwischen Firmen in die Schweiz zugezogen sind und dass ein grosser Teil der angemeldeten Kapitaleinlagen - die "NZZ" schätzt ihn auf etwa einen Drittel - mit zusätzlichen Kapitalien vorgenommen wurde, die ohne die Steuerreform eben gar nicht angefallen wären. Es ist immerhin auch die Frage zu stellen, wie es sich bei den beiden Grossbanken verhält. Da bitte ich die Frau Bundesrätin, uns nachher Aufschluss zu geben, inwieweit die erheblichen angemeldeten Kapitaleinlagen der beiden Grossbanken überhaupt rückzahlungsfähig wären.
Trotzdem, die Informationspolitik von Bundesrat und Eidgenössischer Steuerverwaltung zu diesem Geschäft verdient klar das Prädikat "ungenügend". Die Demokratie lebt davon, dass Bundesrat und Verwaltung das Parlament und die Bevölkerung korrekt orientieren. Ich habe grosse Zweifel, dass das in diesem Falle passiert ist. Im Abstimmungsbüchlein findet sich auf Seite 17 zwar ein Abschnitt über das Kapitaleinlageprinzip; es wird auf die Steuerfreiheit hingewiesen, es wird aber nicht auf die Einnahmenausfälle hingewiesen. Die Botschaft des Bundesrates ist ganz offensichtlich nicht nachgeführt worden: Die Botschaft spricht zwar von Einnahmenausfällen durch die ganze Vorlage Unternehmenssteuerreform II, es ist aber offensichtlich nicht berücksichtigt worden, dass die Rückwirkungszeit nach dem Vernehmlassungsverfahren erheblich ausgedehnt worden war. Ich bitte auch hier die Frau Bundesrätin, uns aufzuzeigen, wie der Bundesrat künftig im Steuerbereich solche Pannen von erheblichem Ausmasse zu vermeiden gedenkt.
Die Frage, die sich uns hier stellt, nachdem wir alle Wahlkampfschminke wieder abgewischt haben, ist aber nur: Was können wir in dieser Situation tun? Sollen wir, wie das die grüne Fraktion vorschlägt, die Unternehmenssteuerreform II im Nachhinein einfach wieder aufheben? Das wäre nun ein Schildbürgerstreich ohnegleichen. Damit würden wir ja genau die Missstände wiedereinführen, die wir vor dieser Reform hatten. Die Schweiz war aufgrund des Fehlens des Kapitaleinlageprinzips europaweit eine Steuerinsel im negativen Sinne. Dem Standort Schweiz diese alten, falschen Zustände zuzumuten wäre nun wirklich das Falscheste. Das Bundesgericht wird darüber zu entscheiden haben, ob das Abstimmungsresultat aufgehoben werden soll, wenn eine entsprechende Beschwerde eingereicht wird, wie es heute gesagt wurde. Sie kennen die Praxis des Bundesgerichtes in diesem Bereich. Die Praxis ist sehr zurückhaltend, wenn es darum geht, Volksentscheide aufzuheben. Es ist aber nicht an uns, am Parlament, diese Frage zu entscheiden, sondern an unserer Judikative.
Die Steuerreform aufzuheben wäre also sicher falsch. Wie steht es mit der Aufhebung oder der Einschränkung der Rückwirkung? Da gibt es immerhin Argumente, die dafür sprechen. Der Nachteil ist einfach: Die Reform ist seit dem 1. Januar 2011 in Kraft, sie gilt, sie kann nicht rückgängig gemacht werden. Das heisst, wir würden mit einer Aufhebung der Rückwirkung diejenigen belohnen, die das laufende Jahr noch benützen und ihre hohen angemeldeten Kapitaleinlagen aus Agios einfach in Eigenkapital umwandeln, etwa über Gratisaktien. Die Wege, die der Bundesrat vorschlägt, sind gangbar. Sie sind zu prüfen; es ist aber heute nicht darüber zu entscheiden. Es sind Reformen auf dem Wege der Änderung des Aktien- oder des Steuerrechts. Ich verstehe hier die SVP-Fraktion nicht, dass sie sich derart gegen diese Wege wehrt. Schliesslich stammt der eine Vorschlag aus der Feder von Herrn alt Bundesrat Blocher, aus der Botschaft, die er uns am 21. Dezember 2007 vorgelegt hat. Das kann ja nicht völlig daneben sein.
Ich bitte Sie deshalb, heute alle uns vorgelegten Vorstösse abzulehnen.