Lexipedia

Müller Philipp · Nationalrat · 2011-04-12

Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-04-12

Wortprotokoll

Ein Ziel der Unternehmenssteuerreform II, welche seit 2009 ratenweise in Kraft getreten ist, ist bekanntlich die Einführung des sogenannten Kapitaleinlageprinzips. Mit der Einführung des Kapitaleinlageprinzips sind Ausschüttungen von Kapitaleinlagen seit dem 1. Januar 2011 von der Schweizer Einkommens- und Verrechnungssteuer befreit. Dieses neue Prinzip betrifft Kapitalgesellschaften, also Aktiengesellschaften, GmbH und Genossenschaften, die sich im Privatbesitz von natürlichen Personen befinden.

Vor dem 1. Januar 2011 galt bekanntlich das Nennwertprinzip. Gesellschaften durften also nur Stamm- oder Grundkapital steuerfrei an Inhaber zurückzahlen. Dieses Nennwertprinzip sorgte dafür, dass Aktionäre, die zusätzlich zum Stammkapital Kapitalzuschüsse in eine Gesellschaft einbezahlt hatten, bei der Rückzahlung noch einmal vom Fiskus erfasst wurden. Mit der neuen Regelung sind nun auch Rückzahlungen von Agios oder anderen Kapitaleinlagen steuerfrei. Beim Agio handelt es sich um einen Aufpreis, den Investoren auf dem Nennwert eines Wertpapiers bezahlen. Steuersystematisch ist dieser Schritt richtig; er wird in den meisten anderen Ländern schon lange angewendet.

Um sich vor Augen halten zu können, worum es geht, eignet sich folgendes Beispiel: Eine natürliche Person investiert in eine Gesellschaft 100 000 Franken an Grundkapital und macht zusätzlich eine Kapitaleinlage von beispielsweise 200 000 Franken. Diese 200 000 Franken sind grundsätzlich bereits einmal versteuert worden. Trotzdem mussten sie gemäss dem früheren Nennwertprinzip nochmals versteuert werden, wenn diese Kapitaleinlage an den Investor zurückbezahlt oder wenn das Unternehmen aufgelöst wurde. Solche Auszahlungen sind keine Gewinnausschüttungen, sondern Rückzahlungen von Kapital, das die Investoren vorher in das Unternehmen einbezahlt haben. Es liegt auf der Hand, dass dieses Prinzip den Anreiz, in ein Unternehmen zu investieren, nicht gerade befördert hat.

In den Diskussionen um hohe Steuerausfälle, die mit dem neuen Kapitaleinlageprinzip verbunden sein sollen, wird vielfach das Faktum verkannt, dass wir es unter dem alten Regime im Falle von Kapitalrückzahlungen, die über das Nominalkapital hinausgingen, mit einer eigentlichen Doppelbesteuerung zu tun hatten. Es geht daher beim neuen Prinzip nicht um Steuergeschenke oder Steuerschlupflöcher; es geht um das unter steuersystematischem Gesichtspunkt richtige Vermeiden einer doppelten Steuerbelastung von Kapital, welches in Unternehmen investiert und dann zurückgezogen wird. Auch mit dem Kapitaleinlageprinzip können Unternehmen ihre erwirtschafteten Gewinne nicht einfach steuerfrei an Aktionäre auszahlen; Dividenden bleiben, das dürfte Ihnen bekannt sein, weiterhin steuerbar.

Erlauben Sie mir noch eine Bemerkung zur sogenannten Rückwirkung: Es ist zu präzisieren, dass sich diese nur auf die Einzahlung des Kapitals bezieht. Es sind nur Rückzahlungen steuerfrei, die nach dem 1. Januar 2011 getätigt werden.

Interessant ist noch, wie sich die Parteien in der Vernehmlassung zum Wechsel hin zum Kapitaleinlageprinzip äusserten: Sechs Parteien befürworteten die Einführung der neuen Regelung im Grundsatz. Darunter waren bemerkenswerterweise auch die SP und die Grünen. Allerdings haben diese Parteien verlangt, dass erst ab dem 1. Januar 2003 einbezahltes Agio unter das neue Prinzip fällt. Die aktuelle Aufregung über sogenannte Steuerschlupflöcher scheint daher nicht zuletzt darin begründet zu sein, dass wir uns in einem Wahljahr befinden.

Müller Philipp · Nationalrat · 2011-04-12 | Lexipedia | Lexipedia